Mit dem Bayerischen Teilhabegesetz I wurde ab Januar 2019 die Zuständigkeit für die Hilfe zur ambulanten Pflege von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die bayerischen Bezirke übertragen. Damit liegen die Hilfe sowohl zur stationären als auch ambulanten Pflege in deren Verantwortungsbereich. Bereits im Oktober 2018 hatte sich der Bezirk Niederbayern aufgrund dieser Aufgabenverlagerung im Sozialausschuss für eine „Beratungsstelle zur Pflege“ ausgesprochen, bei der sich pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige über ihnen zustehende Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe, Elternunterhalt, den Einsatz von Vermögen usw. informieren können. Bei dieser sogenannten „Erstberatung“ geht es um die rechtliche bzw. finanzielle Seite der Pflegebedürftigkeit. „Die niederbayerischen Landkreise haben mit dieser Struktur bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Angebot wird gut angenommen und die Vertreter des Bezirks können professionell und mit viel Expertenwissen die zu Beratenden betreuen“, so Sebastian Gruber, Landrat des Landkreises Freyung-Grafenau und Sprecher der niederbayerischen Landräte.
Wohnortnahes Angebot – niederbayernweites Beratungsnetz
Im Hinblick auf ein möglichst wohnortnahes Angebot wurde niederbayernweit durch den Bezirk ein Beratungsnetz aufgebaut. Es gibt in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozialhilfeträgern seit 2020 feste Beratungstage in jedem Landkreis. Hierfür stellen die Landkreise dem Bezirk kostenlos Räumlichkeiten für die Beratungstätigkeiten zur Verfügung.
Dass der Informationsbedarf zu dem komplexen Thema „Hilfe zur Pflege“ groß ist, zeigte sich bereits nach wenigen Wochen. „Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sehen wir eine hohe Nutzung mit fast 1.300 Beratungen im Jahr 2020“, resümiert Nicole Bayer, Ansprechpartnerin der bezirklichen Beratungsstelle. Dabei sei feststellbar, dass gerade zu Lockdown-Zeiten, die Beratung erfolgreich telefonisch durchgeführt wird und der Austausch von Dokumenten digital stattfindet. „Corona beschleunigt die Veränderung unserer Gewohnheiten in der Kommunikation. Wir erfahren viel Zuspruch für unser Beratungsangebot und werden die Nutzung der digitalen Möglichkeiten weiter ausbauen“, äußerte sich Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich.
Startschuss für die Pflegeberatung vor Ort (v.l.) Landrat Josef Laumer, Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich, Ansprechpartnerin beim Bezirk Nicole Bayer und Oberbürgermeister Markus Pannermayr.
Landräte für effiziente Vor-Ort-Beratung durch Bezirk
In der letzten Dienstbesprechung der niederbayerischen Landräte im Februar sprachen sich die Landkreise im Zusammenhang mit angedachten Pflegestützpunkten einstimmig für eine zentrale und effiziente Lösung mit einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung ausgesprochen. „Die Angebote des Bezirks funktionieren. Deshalb lehnen die niederbayerischen Landräte den Aufbau von Pflegestützpunkten unter Beteiligung des Bezirks ab. Wer einen Stützpunkt haben möchte, muss ihn vor Ort selber bezahlen.“
Im März 2021 unterstrich auch der Sozialausschuss des Bezirks Niederbayern diese Entscheidung, mit dem Beschluss, sich an einem einzigen niederbayernweiten Pflegestützpunkt zu beteiligen. „Es kann nicht im Interesse des Umlage- und Steuerzahlers sein, entgegen der sich stark verändernden Rahmenbedingungen hinsichtlich der Kommunikation in den Aufbau weiterer dauerhafter, dezentraler und teilweise paralleler Beratungsstrukturen zu investieren“, so Bezirkstagspräsident und Vorsitzender des Sozialausschusses Heinrich. „Wir sind bereit an einem einzigen Stützpunkt in Landshut personell mitzuwirken, um die dort aus ganz Niederbayern eingehenden Anfragen zu beantworten.“