Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine Impfkommission eingerichtet. Diese besteht aus fünf Mitgliedern und ihr gehören drei Ärzte, eine Person mit der Befähigung zum Richteramt sowie eine in medizinethischen Fragen ausgewiesene Person an.
Seit 1. März 2021 ist die Bayerische Impfkommission unter der Geschäftsstelle Marchionistraße 15, 81377 München; E-Mail: antrag@impfkommission.bayern; Website: www.impfkommission.bayern zu erreichen.
Der Bayerischen Impfkommission kommt die Aufgabe zu, in eigener Sachkompetenz objektiv und zentralisiert für den Freistaat Bayern anhand der konkreten Einzelfälle ärztliche Zeugnisse über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erstellen.
Es wird über Fälle von Personen entschieden, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes bzw. erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, aber gerade keine der ausdrücklich in der Coronavirus-Impfverordnung benannten Erkrankungen vorliegt.
Folgende Angaben und Unterlagen sind erforderlich
- Persönliche Angaben: Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Alter, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (sofern vorhanden)
- Nachweis einer Einzellfallentscheidung gemäß Antragsformular, dieses darf nicht älter als vier Wochen sein (maßgeblich: Datum der Antragstellung)
- Ärztliche Unterlagen zur Darlegung der medizinischen Gründe für die Antragsstellung als Einzelfallentscheidung
- Einverständniserklärung zur Datenweitergabe und Schweigepflichtentbindung des jeweiligen Arztes bzw. der jeweiligen Ärztin gemäß Antragsformular
- Datum der Antragstellung und Unterschrift
Weitere Informationen sowie der Antrag sind unter www.impfkommission.bayern zu finden.