Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Passau an sieben aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 unterschritten hat, entfällt die aktuell gültige nächtliche Ausgangssperre mit Wirkung ab Dienstag, 02.03.2021, 0.00 Uhr.
Entsprechend der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt jedoch weiterhin eine landesweite Ausgangsbeschränkung, d. h. das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt (z. B. Arbeit, Arztbesuche, Versorgungsgänge usw.). Nähere Informationen hierzu können auf der Homepage der Stadt Passau unter www.passau.de über den Button „Alles zum Coronavirus“ abgerufen werden.