Zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen dienen unmittelbar dem Schutz unserer Seniorinnen und Senioren in den Heimen. Die Einhaltung und Umsetzung all dieser Vorgaben ist für Bewohner, Besucher und die Pflegekräfte oftmals anstrengend und kräftezehrend. Vieles wird dabei allen Betroffenen abverlangt. Aber die Ergebnisse geben uns recht. Nur so war und ist effektiver Schutz für diese besonders vulnerablen Personengruppen möglich.
Seit Beginn der Pandemie im März 2020 mussten alle stationären Einrichtungen, also Seniorenpflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und ambulant betreute Wohngruppen Schutz- und Hygienekonzepte erstellen. Diese waren dann im Verlauf des Jahres stetig an neue Erkenntnisse anzupassen. Ebenso wurden durch die Einrichtungsleitungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Handlungsempfehlungen und Notfallpläne für die jeweilige Einrichtung erstellt, welche auch umgesetzt werden müssen. Sowohl die Handlungsempfehlungen als auch die Notfallpläne werden laufend den neuen Erkenntnissen angepasst.
Für eine Einrichtung ergeben sich dadurch vier grundlegende Tätigkeitsbereiche, bei denen man eine Unterscheidung vornehmen muss. Die Rechtsquellen sind hierbei die Bayerische Infektionsmaßnahmenverordnung (Bereich Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen), die Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern (Notfallplan Corona-Pandemie-Regelungen für Pflegeeinrichtungen) und die Allgemeinverfügungen des Landkreises Freyung-Grafenau in den jeweils gültigen Fassungen.
Aufgrund der Allgemeinverfügung „Notfallplan Corona-Pandemie“ müssen alle Tätigkeiten, welche in den Einrichtungen erledigt werden, unter Verwendung eines mehrlagigen Mund-Nasen-Schutzes geschehen. Diese Maßnahme wurde durch die Bayerische Infektionsmaßnahmenverordnung nochmals verstärkt. Sowohl Besucher als auch Mitarbeiter müssen jetzt FFP2 Masken tragen.
Derzeit muss sich das Personal in den Einrichtungen mindestens drei Mal pro Woche testen lassen. Die Häufigkeit der Testungen wurde stetig erhöht.
Besuche von Angehörigen sind derzeit nur mit FFP2-Maske und Einhaltung des notwendigen Mindestabstands für die Dauer von maximal 30 Minuten möglich. Im Anschluss daran verlangt die Allgemeinverfügung des Landkreises Freyung-Grafenau eine Querlüftung des Besuchsbereichs für 5 Minuten.
Vor Besuchen in diesen Eirichtungen ist für die Besucher ein Schnelltest bzw. ein aktuelles Testergebnis bei einem PCR-Test notwendig. Ein Zutritt ist nur möglich, wenn das Testergebnis negativ ist. Bei einer Polymerase-Kettenreaktion-(PCR)-Testung darf das Ergebnis nicht älter als 24 Stunden bzw. der Testzeitpunkt nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Aufnahme von Bewohnern oder deren Rückverlegung aus dem Krankenhaus verlangt die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes. Die Aufnahme von Bewohnern muss entsprechend organisiert sein und ein negatives Testergebnis sollte vorliegen. Personen mit einem positiven Testergebnis können auch aufgenommen werden, eben von vorneherein unter Schutzmaßnahmen - d. h. Betreuung im Einzelzimmer durch Personal, welches persönliche Schutzausrüstung trägt.
Mitarbeiter einer Senioreneinrichtung bei der Durchführung eines Antigen-Schnelltests.
Beim Verdacht auf einen Fall von COVID-19 in einer Einrichtung ist nach der jeweils aktuellen Handlungsanweisung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vorzugehen.
Besteht der Verdacht, dass weitere Personen in der Einrichtung infiziert worden sein könnten, sind organisiert vom zuständigen Gesundheitsamt umgehend Reihentestungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten in der gesamten Einrichtung durchzuführen.
Ist ein Bewohner an einer COVID-Infektion erkrankt, erfolgt der Umgang mit dem Bewohner durch das Personal ausschließlich mit persönlichen Schutzausrüstung. Dadurch entsteht beim Personal bei der Versorgung der Bewohner mit einer COVID-19 Infektion bzw. beim Verdacht einer Infektion ein deutlicher Mehraufwand.
Aufgrund des aktuell festgestellten Katastrophenfalls müssen verschiedene Daten, wie Anzahl an COVID-Erkrankungen bei Mitarbeitern und Bewohnern, an das Landratsamt gesendet werden, damit diese im Anschluss an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weitergeleitet werden können. Eine Vielzahl verschiedener Stellen im Landratsamt leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieses umfangreichen Schutzkonzeptes, wie beispielsweise das Gesundheitsamt, das Katastrophenschutzteam, der Versorgungsarzt, die Heimaufsicht, das Impfteam und die Pflegeleitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz.
Aber auch bei der seit Ende Dezember angelaufenen Impfkampagne haben die stationären Pflegeeinrichtungen in unserem Landkreis höchste Priorität. Die Seniorenheime standen hier auf unserer Agenda ganz oben. Ein Großteil der Heimbewohner und des dort tätigen Pflegepersonals sind bereits geimpft. Ende dieser Woche werden wir voraussichtlich in diesen Einrichtungen auch mit allen Zweitimpfungen durch sein und können damit Bewohnern und Personal bestmöglichen Schutz gegen eine COVID-19 Infektion bieten.
Bei der Bewertung der Wirksamkeit dieses Maßnahmenpaketes lohnt sich ein Blick auf die Zahlen. Im Landkreis Freyung-Grafenau leben derzeit rund 800 Personen in Altenpflegeheimen, von denen sich bisher 141 mit COVID-19 infiziert haben. Davon sind 101 Heimbewohner wieder genesen, aber leider 32 Personen sind daran verstorben. Aktuell sind noch acht Heimbewohner infiziert.
„In der Summe ist es uns mit all diesen Maßnahmen gelungen, das Infektionsgeschehen in unseren stationären Einrichtungen im Landkreis Freyung-Grafenau bisher zu begrenzen. Ich danke allen Bewohnern und Besuchern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Den Pflegekräften gilt unser besonderer Dank für ihr tägliches berufliches Engagement und ihre Empathie zu den Heimbewohnern“, unterstreicht Landrat Sebastian Gruber.