Im Rahmen des dritten Breitbandförderverfahrens des Freistaats Bayern werden in der Stadt Passau die letzten 33 Adressen in den Außenbereichen erschlossen. Dazu hat Oberbürgermeister Jürgen Dupper mit den Geschäftsführern der Telepark Passau GmbH, Uwe Horn und Thomas Greiner, nun einen weiteren Kooperationsvertrag unterzeichnet.
„Leistungsfähige Internetanschlüsse gehören heutzutage zur Grundversorgung wie Wasser und Strom. Die Stadt Passau hat sich schon vor Jahren auf die Glasfasertechnologie festgelegt und mit der Telepark Passau GmbH ein Tochterunternehmen an der Seite, das den Ausbau entsprechend vorantreibt. Die Breitbandförderverfahren des Freistaates Bayern hat uns die Erschließung auch der Bereiche ermöglicht, die aufgrund mangelnder Aussicht auf Wirtschaftlichkeit bis dato immer durch das Raster gefallen sind. Im Laufe des kommenden Jahres werden wir somit alle Adressen abgearbeitet haben, die für einen geförderten Breitbandausbau in Frage kommen“, so Oberbürgermeister Dupper.
Das Baugebiet Thann hat die Telepark Passau GmbH bereits mit Glasfaser erschlossen. Die Geschäftsführer Uwe Horn (Foto, 2. von links) und Thomas Greiner (rechts) gewähren Oberbürgermeister Jürgen Dupper (3. von links) und Wirtschaftsreferent Werner Lang (links) einen Einblick in den Verteilerkasten.
Im Laufe des Jahres 2021 wird die Telepark Passau GmbH in den besagten Bereichen Glasfaserkabel verlegen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 480.000 Euro. Wie bei den vorherigen Förderverfahren übernimmt der Freistaat Bayern davon 90 Prozent. 10 Prozent muss die Stadt Passau als Eigenanteil aufbringen. Nach Abschluss der Maßnahme besteht an allen Adressen im Stadtgebiet die Möglichkeit, auf eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download zuzugreifen, in den meisten Fällen sogar auf deutlich mehr.
Die Stadt Passau hat jedoch schon den nächsten Schritt im Blick. Der Ausschuss für Wirtschaft, Marketing und Arbeit beauftragte die Verwaltung in seiner jüngsten Sitzung damit, ein Breitbandförderverfahren im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGiBitR) einzuleiten und durchzuführen.