Seit langem laufen die Pressemitteilungen zum Verwaltungsgericht und Freyung. Umso verwunderlicher ist es, dass trotz der zahlreichen Zugeständnisse von hochrangigen Politikern immer noch kein Ministerratsbeschluss hierzu ergangen ist.
Auf Nachfrage der Freien Wähler zum Sachstand wurde bereits vor einigen Wochen klar, dass die neuerlichen Behördenumsiedelungen nicht durch Neubauten realisiert werden sollten und dadurch die Stadt Freyung wieder zur Diskussion gestellt wurde. Dies weckte auch Begehrlichkeiten aus anderen Landkreisen, die Ihre Vorteile mit Leerständen, guter Infrastruktur und räumlicher Nähe zum Hauptsitz des Verwaltungsgerichtssitzes in Regensburg ins Felde führten.
Außerdem wurde hierbei klar, dass die Ausgliederung des Verwaltungsgerichts (https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/01/behoerdenverlagerungen.pdf) nicht auf Freyung explizit, sondern den Landkreis Freyung-Grafenau bezogen ist.
Alexander Mayer, Bürgermeister der Stadt Grafenau informierte hierüber auch Dr. Olaf Heinrich im Rahmen der Konstituierenden Sitzung des Bayerischen Gemeindetags und wies darauf hin, dass eine unterstützende Bewerbung der Stadt Grafenau erfolge.
„Wir sind uns einig, dass das Verwaltungsgericht im Landkreis Freyung-Grafenau angesiedelt werden muss!“, so Alexander Mayer, Bürgermeister der Stadt Grafenau.
Daher hat die Stadt Grafenau am 24. Juni 2020 eine unterstützende Bewerbung ausschließlich mit Leerstandsgebäuden, die für den Verwendungszweck als Verwaltungsgericht in Frage kämen, ans Innenministerium übersandt.
Herr Florian Streibl, Fraktionsführer der Landtagsfraktion der Freien Wähler, besuchte kurzfristig zusammen mit Herrn MdL Manfred Eibl am Donnerstag, den 16. Juli 2020, die Stadt Grafenau, um sich einen persönlichen Eindruck von den möglichen Gebäuden und der Stadt Grafenau mit Ihrem Umfeld zu verschaffen.
v.l. MdL Manfred Eibl, Florian Streibl (Fraktionsführer der Landtagsfraktion der Freien Wähler) und Alexander Mayer (Bürgermeister der Stadt Grafenau)
Die Stadt Grafenau hat es aufgrund der Inhaberstrukturen der Liegenschaften vorgezogen, die Inhaber persönlich im Gespräch zu informieren und dadurch den kurzfristigen Pressevorteil hintenanzustellen.
„Und natürlich bin ich – genauso wie meine Kollegen – aktiv um meine Stadt bemüht“, bekräftigt Mayer, dafür sei er schließlich auch gewählt worden. Immerhin hatte die Stadt Grafenau, das Amtsgericht in den 1970er Jahren an die Stadt Freyung abgegeben.
Als Stadt-Bürgermeister der zweitgrößten Stadt im Landkreis, nach Waldkirchen, sei es ihm ein Anliegen, dass immer die ganze Region und nicht nur die CSU-geführten Gemeinden die Nase vorn hätten. Wenn es darum gehe, Synergien zu schaffen, dürfe dies in der Tat keine Rolle spielen. Standortfragen sollten „rein nach sachlichen Gründen und überparteilich“ erfolgen. Die Freien Wähler jedenfalls seien in der Koalition auf Landesebene immer sehr kooperativ, wenn es darum gehe, sinnvolle Entscheidungen des Koalitionspartners mitzutragen.