Zulassungsstelle in Freyung ab 13. Juli probeweise wieder ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet

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11.07.2020
Freyung

Die Gesamtsituation im Landkreis hat sich seit Ausbruch der Pandemie spürbar entspannt. Deshalb will das Landratsamt einen weiteren Schritt in Richtung Normalisierung gehen. Ab Montag, 13.07.2020, wird die Zulassungsstelle in Freyung wieder ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen. Diese Regelung gilt zunächst bis auf Widerruf, bei positiven Erfahrungswerten wird die Regelung dauerhaft beibehalten.

Um die Einhaltung des Mindestabstands sicherzustellen, darf sich aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur eine begrenzte Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig im Wartebereich der Zulassungsstelle aufhalten. Alle weiteren Besucher müssen, wie bisher, vor dem Gebäude warten. Wer zur Zulassungsstelle will, sollte deshalb allein und nicht zusammen mit weiteren Personen kommen. Gerade zu Beginn der neuen Regelung kann es durchaus zu längeren Wartezeiten kommen. Wer das vermeiden will, sollte auch künftig vorab online einen Termin vereinbaren. Telefonische Terminvereinbarungen sind ab dem 13.07.2020 für Freyung nicht mehr möglich, Termine können ausschließlich über das Bürgerserviceportal unter www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrfreyunggrafenau vereinbart werden. Dort können seit 01.10.2019 auch Online-Zulassungen durchgeführt werden, jedoch vorerst nur für Privatpersonen. Die Vorgänge werden im Bürgerservice-Portal ausführlich erklärt.

In der Zulassungsstelle Grafenau bleibt es dabei, dass der Besuch weiterhin vorerst nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Auch dort soll die Terminvereinbarung vorrangig online über das Bürgerserviceportal erfolgen. In Ausnahmefällen kann für Grafenau eine telefonische Terminvereinbarung erfolgen unter der Telefonnummer 08551/57-460.

Für alle anderen Bereiche im Landratsamt gilt weiterhin: Behördengänge sind ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Ansprechpartner und Telefonnummern sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-freyung-grafenau.de/behoerdenwegweiser/ansprechpartnersuche zu finden.

Das Betreten der Gebäude ist nur kurz vor der vereinbarten Uhrzeit möglich. Es wird um Verständnis gebeten, dass Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung nicht berücksichtigt werden können. Zudem besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die die Besucherinnen und Besucher selber mitbringen müssen.

Zusätzlich gilt das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern. Halten Sie bitte auch die Hust- und Niesetikette ein.

Der Sicherheitsdienst im Dienstgebäude Königsfeld bleibt weiterhin tätig und führt entsprechende Eingangskontrollen durch. Außerdem müssen Besucherinnen und Besucher beim Betreten der Dienstgebäude ihre Kontaktdaten hinterlassen. Für Besucher, die am Dienstgebäude Königsfeld auf Einlass warten, steht bei schlechtem Wetter eine Unterstellmöglichkeit in einem Zelt zur Verfügung.


- SB


Landratsamt Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau

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