Zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie möchte die Stadt Passau Gewerbetreibende nun auch im Hinblick auf die Grundsteuer, auf grundbesitzbezogene Abgaben sowie auf Mieten und Pachten unterstützen. Dem Ferienausschuss wird vorgeschlagen, entsprechende Regelungen in seiner heutigen Sitzung zu beschließen.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Viele Firmen, ja ganze Branchen haben aktuell mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Um diese abzufedern, wollen wir seitens der Stadt Passau im Rahmen unserer Möglichkeiten ebenfalls Hilfestellung geben.“
Nach den bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Gewerbesteuer sollen die unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen künftig auch Anträge auf eine zinslose Stundung ihrer Grundsteuerschuld bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse stellen können. Sonstige grundbesitzbezogene Abgaben wie etwa Gebühren und Beiträge für Straßenreinigung, Wasser und Abwasser würden bei abgabepflichtigen Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, ebenfalls auf Antrag zinslos gestundet. Bei Miet- und Pachtzahlungen sollte sich die gewährte Stundung auf den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung der Betriebsstätte beschränken.