„Aber Alkohol und Straßenverkehr, das passt für mich überhaupt nicht zusammen!“ Mit diesen Worten beendete Herr Martin Metzler, Zivilrichter am Landgericht Deggendorf, seinen Vortrag in den neunten Klassen im Rahmen des Verkehrserziehungskonzeptes der Grafenauer Realschule. Der ehemalige Strafrichter und Staatsanwalt appellierte dabei an die Vernunft seines jungen Publikums mit der Aufforderung, dass sie immer die richtige Entscheidung zwischen Alkohol und Fahrzeug treffen sollten. „Ich mache diesen Vortrag nicht für mich, sondern für euch, deshalb habt ihr auch das Recht, Erwartungen an mich zu haben!“. Durch diese einführenden Worte war das Interesse der zukünftigen Fahranfänger von Beginn an geweckt und sie folgten den Ausführungen des Juristen, in denen er über konkrete Fälle aus seiner beruflichen Praxis referierte, sehr aufmerksam. Ihre Erwartungen wurden durch die Beantwortung von Fragen wie „Warum unterscheidet man zwischen Alkohol und Drogen?“, „Warum fallen Männer so viel häufiger mit Alkohol im Straßenverkehr auf als Frauen?“ und „Welche Trinkertypen gibt es?“ im Anschluss auch gänzlich erfüllt. Ein Kernpunkt des Vortrags war die Aufklärung über die strafrechtlichen Konsequenzen von Fahrten unter Alkoholeinfluss (Geldbuße und -strafe, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug und Sperrfrist). Aus aktuellem Anlass wurde zudem das Unfalldrama in Südtirol vom 05. Januar mit sieben Todesopfern thematisiert. „Wer säuft, fährt, deswegen passiert ein Unfall, bei dem ein Mensch stirbt, der muss wissen, dass er seine Freiheit aufs Spiel setzt. Das ist meine volle Überzeugung!“, fügte der Richter seinen Ausführungen hinzu.
„Darf ich dann eigentlich nie Alkohol trinken?“, hieß es von Seiten der Schüler, nachdem Herr Metzler auch die gesundheitlichen Folgen von jahrelangem Alkoholkonsum aufgezeigt hatte. „Wir reden in diesem Fall über den schädlichen Gebrauch, also den Missbrauch von Alkohol im täglichen Leben“, war die Antwort.