Kinder und die Digitalisierung: Wer hat ein Recht auf Privatheit?

zurück zur Übersicht
Gefällt mir
27.11.2019
Passau

Haben Kinder und Jugendliche bei der Preisgabe persönlicher Informationen ein Recht auf Privatheit? Und wenn ja, gegenüber wem? Ist ein Mikrosender unter der Haut eines Kindes der beste Schutz gegen Entführungen? Im Vortrag von Dr. phil. Christoph Schickhardt, unter dem Titel „Privatheit & informationelle Selbstbestimmung von Kindern im digitalen Kontext“, sollten genau diese Fragen besprochen und geklärt werden.

Im Internet kommt so gut wie keiner mehr an einer bewussten oder unbewussten Herausgabe unserer privaten Daten herum. Sei es bei Streaming-Diensten, sozialen Netzwerken oder gar einem Arztbesuch. Tennager und Kinder sind davon besonders betroffen, weil sie mittlerweile mit digitalen Geräten aufwachsen und diese auch dementsprechend nutzen. Doch wo ist die Grenze? Sollten Eltern, um ihr Kind kontrollieren zu können, diesem ohne sein Einverständnis einen Mikrochip implantieren dürfen, oder ist das aus moralischer Sicht verwerflich?

Mit seinem Buch „Kinderethik. Der Moralische Status und die Rechte der Kinder“ (2. Auflage 2016, Mentis) und zahlreichen weiteren Publikationen, hat Dr. phil. Christoph Schickhardt seinen Teil zur Etablierung der Kinderethik im deutschsprachigen Raum beigetragen. Gleichzeitig arbeitet er seit Jahren in der Ethik der Medizin und biomedizinischen Forschung, um Fragestellungen rund um den Umgang mit Daten und informationeller Selbstbestimmung in den Bereichen Genomik, Big Data und Digitalisierung in der Biomedizin nachzugehen. Weiter ist er Senior Scientist am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) Heidelberg, lehrt aktuell an der Universität derselben Stadt und leitet mehrere wissenschaftliche Projekte.

Unter anderem über die informationelle Selbstbestimmung von jungen Menschen, die am heutigen Tage Thema war. Um auf das, auf den ersten Blick vielleicht unscheinbare, dennoch jedoch sehr breite Feld der Privatheit von Kindern aufmerksam zu machen, erläuterte Christoph Schickhardt einige Fallbeispiele, in welchen deutlich wird, wie ernst das Thema sein kann. Darunter wurden zum Beispiel elterliche Überwachung, unkontrollierte Nutzung digitaler Medien, Ausspähung durch Regierungsbehörden, datensammelnde Spielsachen, und der mediale Fokus auf prominente Kinder erwähnt.

Der Anspruch an die Theorie der Privatheit und informationellen Selbstbestimmung von Kindern im digitalen Kontext bezieht sich dabei auf die Erhebung, Nutzung und Prozessierung von persönlichen Daten und Informationen von Kindern, kann aber auf der anderen Seite nicht alle kinderethischen Fragen und Probleme bezüglich Kindern im digitalen Kontext lösen.
Nach einem Crashkurs zur deutschen und europäischen Rechtsprechung, aus dem hervorgeht dass das Selbstbestimmungsrecht im Bezug auf Kinder aktuell sehr schwierig ist, wurde näher auf den Begriff der „Privatheit“ eingegangen, die sich nach „Rössler“ in die räumliche, imformationelle und dezisionale Privatheit unterteilen lässt. Nach Meinung von Christoph Schickhardt ist letzterer Punkt jedoch besser als „körperliche Privatheit“ zu deklarieren, er sehe den Kern aber sowieso in der informationellen Privatheit.
Das Recht auf informationelle Privatheit und Selbstbestimmung umfasst nämlich das Recht auf Einwilligung, Widerruf, Löschung der Daten, Auskunft über Daten, Berichtigung von Daten und die Herausgabe einer Kopie aller Daten.
Eine Art „Heilversuch“, um auch Kindern eine informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten, sieht der Forscher in einem Recht, welches besagt, dass ohne eine generelle Einwilligung keine persönlichen Daten gesammelt werden.

Nichtsdestotrotz haben Kinder bereits jetzt grundsätzlich ein Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung durch ihre Eltern, die aber ihrer Rolle als Stellvertreter oder Beschützer angemessen nachkommen müssen und nicht willkürlich die Daten ihrer Kinder preisgeben sollten.
Auf diese Pflicht der Eltern ging Herr Schickhardt in der anschließenden Fragerunde noch genauer ein und unterstreicht, dass er ein Problem darin sieht, dass sich Kinder in gewissen Situationen, wie zum Beispiel wenn junge Eltern heutzutage Bilder ihres Kindes in sozialen Medien teilen, nicht wehren können und bei der Veröffentlichung intimer Inhalte oder Fotos machtlos sind.

 


- MR


Universität PassauPassau

Quellenangaben


Bildupload: Manuel Rauner Manuel Rauner

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.



Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?


Ähnliche Berichte