Wie können digitale Assistenzsysteme zur Sicherheit in der häuslichen Umgebung beitragen? Diese Fragestellung war Hauptthema des ersten Austauschtreffens in diesem Jahr. Die stellvertretende Landrätin Helga Weinberger begrüßte die 28 Teilnehmer und betonte, wie wichtig es ist, dass sich die Beauftragten regelmäßig treffen. Neben den zwei Landkreisbeauftragten für Senioren und Menschen mit Handicap, Anna Mitterdorfer und Anita Moos, waren etliche Beauftragte der Kommunen anwesend.
Dietmar Jakob vom Technologiecampus Grafenau gab Einblicke in laufende Projekte, wie ältere Menschen zu Hause weiter unabhängig leben können. Insbesondere stellte er das von ihm betreute Projekt „Besser leben im Alter durch digitale Lösungen“, kurz BLADL, vor. Hier werden Lösungen gemeinsam mit Bürgern entwickelt, um die Lebensbedingungen im ländlichen Raum mit Hilfe digitaler Technologien in vielen verschiedenen Lebensbereichen attraktiver zu gestalten und zu verbessern. So sind das neben passenden Weiterbildungsangeboten für Senioren im Umgang mit Handy, Smartphone, Tablet oder Computer auch Assistenzsysteme; sogenanntes Ambient Assisted Living oder AAL-Systeme sind damit gemeint. Diese ermöglichen zum Beispiel, dass Temperatursensoren die Herdplatte ausschalten; ebenso sind diese einsetzbar als Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche. Daneben gibt es intelligente Rauchmelder, die eine Brandgefahr an Nachbarn und Verwandte melden können. Unzählige Einsatzfelder sind mit diesen Systemen denkbar.
Interessiert verfolgen die Teilnehmer den Ausführungen des Referenten Dietmar Jakob.
Wichtig ist, dass der Umgang mit neuen Techniken erlernt und verstanden wird. Der Mensch soll aber stets im Mittelpunkt mit seinen Bedürfnissen und individuellen Lebensbedingungen stehen. Die Teilnehmer beteiligten sich rege an der Diskussion über Vorteile aber auch über mögliche Nachteile, die Assistenzsysteme mit sich bringen.
Christian Fiebig, der Koordinator des Büros für Senioren und Menschen mit Handicap am Landratsamt Freyung-Grafenau, informierte noch über die mögliche Befreiung von der Rundfunkgebühr für Empfänger des Landespflegegeldes. Ab einem Pflegegrad von 2 kann Landespflegegeld beantragt werden. Dadurch ergibt sich seit Kurzem, dass eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt werden kann. Wichtig ist hier die Angabe der Kennziffer 407. Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann im jeweiligen Rathaus abgeholt werden. Ebenso ist der Antrag online unter www.rundfunkbeitrag.de ausfüllbar.