Auf dem Grundstück des heutigen Nationalparkamtes, früher auch Rathaus und Amtsgericht, stand das ehemalige Grafenauer Bräuhaus. Die genaue Zeit seiner Entstehung ist nicht überliefert. Dieses uralte Bräuhaus bestand aber wohl noch nicht vor 1510. Seine Geschichte erstreckt sich über etwa 350 Jahre bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts.
Zu Beginn des Grafenauer Bräuhauses durfte jeder Hausstand in Bayern zu seiner eigenen Hausnotdurft braunes Bier brauen. Die Landesordnung von 1553 unter Herzog Albrecht V. (1550 – 1579) erlaubte dies ausdrücklich. Es wurde wohl auch Weizenbier, weißes Bier, gebraut. Später wurde das Weizenbier verboten und zwar nach Inhalt eines Generalmandats von 1567 aus zweifachem Grund: einerseits, weil zu viel Weizen dadurch verbraucht wurde, andererseits, “weil es ein unnützes Getränk ist, das weder führt noch nährt, noch Kraft und Macht gibt, sondern nur zum Trinken reizt“. Ausgenommen von dem Verbot war das Adelsgeschlecht von Degernberg, dem die Burg Weißenstein bei Regen gehörte.
Das Grafenauer Bräuhaus wurde durch die Stadtgemeinde betrieben und zwar nach Maßgabe eines Beschlusses von Bürgermeister und Rat, Verordneten und Ausschuss aus dem Jahr 1569. Demzufolge durfte in dem Bräuhaus jeder Grafenauer Bürger brauen, allerdings nicht gerade, wann es ihm beliebte, sondern es musste dabei eine bestimmte Reihenfolge, der sogenannte Bräuumgang, eingehalten werden.
Das Brauen erfolgte auf Rechnung jedes einzelnen Bürgers, d. h. jeder Einzelne kaufte sich die erforderlichen Rohstoffe - Weizen oder Malz, Hopfen und Holz - selbst ein, ließ sich davon in dem Bräuhaus Bier sieden und verbrauchte es zu seiner eigenen Hausnotdurft oder schenkte es aus. Wer alles selbst einkaufte, brauchte nur für das Mälzen der Gemeinde pro Sud einen halben Gulden (fl) zahlen. Wer das notwendige Holz von der Gemeinde nahm, zahlte dafür pro Sud 2 fl, für den Hopfen pro Sud 45 Kreuzer (kr). Brauknecht, Binder, Malzmühle und Fasswäscherin wurden von der Gemeinde entlohnt. Wollte oder konnte aber ein Bürger nicht selbst brauen, dann trat die ganze Gemeinde an seiner Stelle in den Umgang ein und zahlte ihm zur Schadloshaltung 3 fl. Jeder aber, ob er braute oder nicht, war verpflichtet, die auf ihn treffenden Holzfuhren zum Bräuhaus zu verrichten, wie auch jeder, ebenfalls in einem bestimmten Turnus, Trebern (Malzrückstände) und Tich- oder Nachbier (auch Hänsl genannt) bekam.
Symbolfoto: Historisches Grafenau um 1927
Ein ähnliches Bräuhaus-Statut wurde 1580 aufgestellt. Nach diesem hatte jeder hiesige Bürger, der eine eigene Behausung besaß und beschützte, das Recht, Bier zu brauen. Immer zwei Bürger brauten miteinander in einer vorher bestimmten Reihenfolge. Bezüglich der Wittfrauen (Witwen), die selbst ein Haus besaßen und schützten, war bestimmt, dass, wenn die Reihe an sie kam, die Gemeinde immer zweien von ihnen 3 fl gab, und an Stelle dieser Häuser selbst braunes Bier braute. Auch an Stelle der von „Inweibern“ (lebten im I-Häusl und mussten am Hof mithelfen) beschützten und anderen Häusern konnte die Gemeinde selbst im Bedarfsfalle braunes Bier brauen. In diesem Statut sind auch die Löhne des Braupersonals, von Braumeister, Fassbinder und Fasswäscherin festgelegt. Das Personal wurde aber jetzt von den brauenden Bürgern, nicht mehr von der Gemeinde entlohnt. Der erste bekannte Braumeister war im Jahr 1580 Hans Heß. Beaufsichtigt wurde das Bräuhaus durch zwei Ratsmitglieder, sogenannte Bräu- oder Bierherren, die dafür ab jedem Sud 10 kr bekamen.
Den Hopfen baute man rund um Grafenau selbst an. Noch 1845 hatte der Brauer Rosenlehner oberhalb der heutigen Freyunger Straße einen Hopfengarten.
In einer Bittschrift aus dem Jahr 1580 führte die Grafenauer Verwaltung aus, dass, entgegen der Polizeiordnung, in der Umgebung allenthalben neue Bräuhäuser errichtet wurden und dadurch dem eigenen Abbruch geschehe. Bald darauf wurde dieses von der Stadt in eigener Regie übernommen und das Braurecht des einzelnen Bürgers aufgehoben.
Symbolfoto: Historischer Stadtplatz Grafenau
Mit dem Aussterben des Degernberger Adelsgeschlechts im Jahre 1602 fiel deren Privileg zum Brauen von Weißbier an den Landesherrn zurück. Dadurch wurde auch die Frage der Existenzberechtigung bzw. -möglichkeit des Grafenauer Bräuhauses neu aufgerollt.
Da das Weißbier wie das braune Bier durch wiederholte Aufschläge verteuert worden war, setzte man auf das Brauen einer Mischung aus Gerste und Weizen. Im Januar 1607 jedoch wurde auf einer Tagung in Straubing, zu der wie andere Brauberechtigte auch die Stadt Grafenau eine Abordnung schicken musste, dieser der Vorhalt gemacht, dass das Brauen des gemischten Bieres nicht mehr erlaubt, und die Stadt auf das Brauen des braunen Biers beschränkt sei. Da aber damals das braune Bier noch weniger beliebt war und nicht genügend Absatz versprach, machte die Stadt darauf den Vorschlag, ihr gegen Abführung der Hälfte des Bräugewinns das Brauen von Weißbier zu gestatten. Der Staat hatte vorher zwei Drittel des Bräugewinns verlangt. In diesem Schreiben führte die Stadt unter Hinweis auf die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse aus, dass man Weizen und Gerste durch die Säumer aus Böhmen teuer beziehe, anderseits aber, um den Verkehr auf der hiesigen Salzstraße zu fördern, das Köpfel (Volumenmaß, ca. 0,8 Liter) Bier nicht höher als um einen Kreuzer verkaufe. Und im nahen Umkreis befänden sich 16 Bräuhäuser. Der Bieraufschlag betrage im Jahr 232 fl. Auf den Vorschlag der Stadt gingen jetzt die staatlichen Behörden ein, und von da an betrieben Stadt und Staat das Bräuhaus gemeinschaftlich und teilten Gewinn und Verlust. Der auf die Stadt treffende Anteil am Bräugewinn wurde jetzt aber nicht mehr an die Bürger verteilt, sondern in der Stadtkasse vereinnahmt.
Im 30jährigen Krieg, 1618 bis 1648, kam Grafenau, im Gegensatz zu benachbarten Plätzen, ziemlich glimpflich weg, und damit auch das Bräuhaus. Allerdings nahm 1647 bis 1649 das meiste hier gebraute Bier seinen Weg in Soldatenkehlen und blieben infolge der Plünderungen und Kontributionen viele Bierrechnungen unbezahlt.
Symbolfoto: Bucher-Bräu um 1955
Im Jahre 1710 verpachtete die damalige kaiserliche Administration mit einem am 17. Oktober in München geschlossenen Vertrag den dem Staat gebührenden Hälfteanteil am hiesigen Brauwesen auf drei Jahre an die Stadt. Der Pachtschilling betrug zunächst jährlich 1.500 fl, vierteljährlich im Voraus zahlbar. Die Stadt übernahm noch weitere Verpflichtungen: dem Pfarrer jährlich ein halbes Fass Bier; dem Schulmeister wegen Instruieren der Kinder 60 fl, dem Spital jährlich 6 fl, der Brauknechtswitwe Schrezinger wöchentlich 20 kr, schließlich von jedem Viertelfass Weißbier die 2 fl neuen Aufschlag.
Der Pachtvertrag wurde wiederholt verlängert. Auf die ständigen Klagen der Stadt, dass sie mehr zusetze als verdiene, wurde der Pachtschilling 1713 auf 1.050 fl, 1716 auf 1.000 fl herabgesetzt. 1722 suchte die Stadt nochmals um Minderung des Pachtzinses nach. Statt einer Minderung wurde der Pachtzins jedoch wieder auf 1.050 fl heraufgesetzt.
1726 lehnte der Staat die Verlängerung des Pachtvertrags ab. Das Bräuhaus wurde jetzt wieder auf der alten Basis gleicher Gewinnbeteiligung von Stadt und Staat betrieben, aber nicht lange. Es wurde nicht gut gewirtschaftet und außerdem war der Aufschlag zu hoch. Die Stadt suchte deshalb darum nach, es möchte ihr statt des halben Bräugewinns ein jährlicher Pauschalbetrag bezahlt werden. 1737 kam darauf hin zwischen dem Bürgermeister Franz Plänckl und der Hofkammer in München ein Vertrag folgenden Inhalts zustande:
Die Stadt trat ihren halben Anteil am hiesigen Brauwesen samt Gebäude und Vorräten an den Staat ab und erhielt dafür ab 1.9.1737 einen jährlichen Bräuerkompens von 115 fl, dazu wie bisher Nachbier und Trebern. Der Staat zahlte die 60 fl für den Schulmeister allein. Die Stadt verpflichtete sich noch, das Wasser zum Bräuhausbrunnen zu kehren, den Vorrechen zu unterhalten, jeweils das getriftete Bräuholz auszuwerfen, den Goldenen Steig wieder herzurichten, damit die Anfuhr von Bräuhausweizen gefördert werde, und endlich wie bisher auf der Stadtmühle das Malz zu brechen um 15 kr pro Sud und den gewöhnlichen Trunk für den Stadtmüller. So war nun das hiesige Bräuhaus ganz in die Hände des Staates übergegangen.
Im zweiten Teil lesen Sie, wie das Grafenauer Bräuhaus in eine Bürgerliche Braugesellschaft überging und schließlich an sieben Wirte verkauft wurde.