Scheuereck. Schon Anfang Mai war die Freude in der Nationalparkverwaltung groß, als feststand, dass ein Wanderfalkenpaar im Höllbachgespreng brütet. Nun gibt es eine weitere gute Nachricht zu vermelden. „Mitarbeiter von der Wacht konnten beobachten, dass drei junge Falken aus dem Nest ausgeflogen sind“, berichtet Jochen Linner, Naturschutzbeauftragter des Nationalparks Bayerischer Wald. „Das ist eine tolle Nachricht, gerade vor dem Hintergrund, dass die Bruten am Kleinen Falkenstein und am Rachel höchstwahrscheinlich ausgefallen sind.“
Wem Linner in diesem Zusammenhang ganz besonders danken möchte, sind die Wanderer. „Um den Falken die Chance auf eine erfolgreiche Brut zu geben, haben wir den Wanderweg durch das Höllbachgespreng in diesem Jahr deutlich länger gesperrt.“ Dies war nötig, denn anders als in den Vorjahren haben sich die Vögel in diesem Jahr in einem Horst niedergelassen, der in unmittelbarer Nähe des Wanderwegs liegt. „Das Risiko, dass die Falken durch Störungen von Menschen die Aufzucht der Jungtiere vernachlässigen und diese dadurch sterben, war zu groß“, so Linner. Letztendlich habe die Sperrung etwas Positives hervorgebracht, und zwar die drei jungen Falken. „Möglich wurde das unter anderem auch durch das Verständnis der Wanderer, die sich an die Betretungsregelung gehalten haben.“
Die Wanderfalken im Höllbachgespreng waren mit ihrer Brut erfolgreich. Vor knapp zwei Wochen sind drei Jungvögel erstmals aus dem Horst geflogen.
Um die Falken und den Bruterfolg verfolgen zu können, haben Ranger der Wacht den Horst in regelmäßigen Abständen beobachtet. Auch Mitarbeiter des Landesbundes für Vogelschutz sind immer mit eingebunden. „Allerdings sind sie dabei sehr vorsichtig vorgegangen, um die Vögel nicht zu stören“, sagt Linner. Letztendlich konnte vor knapp zwei Wochen beobachtet werden, wie drei Jungvögel ausgeflogen sind. Daher kann die Sperrung des Wanderwegs durch das Höllbachgespreng am Samstag, 23. Juni, aufgehoben werden. Wanderer können dann auch wieder über diesen Abschnitt den Falkenstein erreichen.
In diesem Zusammenhang weist Linner noch einmal auf das Wegegebot hin, das in Teilen des Nationalparks gilt. „Zum Schutz gefährdeter Arten ist ein Verlassen der markierten Wege im Kerngebiet nicht gestattet.“ Auch in anderen Bereichen des Nationalparks gebe es Brutplätze. Hier handle es sich vor allem um die Lebensräume des Auerhuhns oder um Moore. „Die Wanderer können durch ihr Verhalten dazu beitragen, dass wir den Tieren eine Chance geben, ihren Nachwuchs groß zu ziehen.“ Knapp 60 Prozent der Nationalparkfläche sind allerdings ganzjährig betretbar.