Perlesreut. Eine klare Sprache und eine Überprüfung der bisherigen Maßnahmen – das ist nun notwendig, wenn auch im Ilzer Land wie in der ganzen Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bayerische Datenschutzgesetz am 25. Mai in Kraft treten. Zu diesem Thema informierten Michael Fritz und Udo Höhn vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten die Interessierten kommunalen Vertreter am 3. Mai in der Bauhütte.
Dabei stellten die Referenten zunächst die Änderungen vor. „Mitte der 80er Jahre hatte das Telefon weder eine Nummernspeicherung noch andere intelligente Einrichtungen, es war dumm, das hat sich mittlerweile stark geändert und die rechtliche Lage muss sich anpassen“, sagte Fritz zu Beginn.
Intensiv diskutierten die beteiligten Kommunalen Vertreter mit den Referenten. Am Pult Udo Höhn, r. sitzend Michael Fritz.
Fritz erklärte auch, dass die Rechtslage des Datenschutzgesetztes auf die Kontroverse um die Volkszählung 1983 zurückgeht. Damals wurde nach einem längeren Rechtsstreit geregelt, dass es ein sog. „informationelles Selbstbestimmungsrecht“ gibt. Dieses greift etwa beim Thema Videoüberwachung oder auch bei der kommunalen Verarbeitung von Daten. Anhand praktischer Beispiele diskutierte die Runde in einem Workshop die Rechtslage und die Umsetzungsmöglichkeiten in den einzelnen Kommunen. Dabei gingen die Referenten sowohl auf die rechtlichen Aspekte, als auch in Beispielen auf mögliche Übertretungen ein.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte in München ist allerdings nur für die Kommunen zuständig. Für Privatpersonen und Unternehmen ist es das Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach.