Regen. Das Landratsamt Regen hat das förmliche Anhörungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Großen Regen für den Bereich der Stadt Zwiesel eröffnet. Hierzu liegen bis einschließlich Mittwoch, 22. Februar, der Verordnungsentwurf sowie die Planunterlagen während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Zwiesel sowie im Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 215, zur Einsicht aus. Dies wurde bereits durch die Stadtverwaltung Zwiesel öffentlich bekannt gegeben. Außerdem sind der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen auch auf der Internetseite www.landkreis-regen.de (Landratsamt > Bürgerservice > Bekanntmachungen) ersichtlich. Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann dann bis spätestens Mittwoch, 8. März 2017, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zwiesel oder beim Landratsamt Regen, Zimmer-Nr. 215, erheben.
Überschwemmungsgebiet: Unterlagen liegen aus
- SB
Landratsamt RegenRegen
Quellenangaben
Landratsamt Regen
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