Gestern gegen 22.45 Uhr fiel Beamten der Polizei Deggendorf ein grüner Pkw VW mit einem roten Kennzeichen im Stadtgebiet auf. Bei der Kontrolle gab der Fahrzeugführer an, die Fahrt aus rein privaten Gründen unternommen zu haben. Eine solche Zulassung ist jedoch nur zu gewerblichen Zwecken, wie zum Beispiel einer Probe- oder einer Überführungsfahrt erlaubt. Zudem ist ein Eintrag im Fahrzeugscheinheft und einem Fahrtenbuch erforderlich. Da der 32-Jähriger Fahrer auch diesen Bestimmungen nicht nachgekommen ist, erwartet ihn nun eine Anzeige.
Rote Kennzeichen missbräuchlich verwendet

Quellenangaben
Polizeiinspektion Deggendorf
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