Am Samstagvormittag, wurde ein 33-jähriger Pkw-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen, da das Fahrzeug ungewöhnlich laut war. Bei der anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass diverse Originalteile durch Tuning-Zubehör-Teile ersetzt worden waren. Die einzelnen Teile hatten zwar jeweils eine gültige Betriebserlaubnis, durften in Kombination jedoch nicht miteinander verbaut werden. Viele „Tuner“ übersehen dies, und denken, dass sie, wie in diesem Fall, legal unterwegs sind. In der stets mitgelieferten Betriebserlaubnis der Tuningteile ist meist aufgeführt, welche andere Bauteile nicht verändert werden dürfen, damit die Betriebserlaubnis für das Bauteil aufrecht erhalten bleibt. Den 33-jährigen Fahrer des Pkws erwartet nun ein Bußgeld. Weiterhin muss er das Fahrzeug innerhalb einer vorgegebenen Frist in einen verkehrsgerechten Zustand versetzen, da ansonsten die Stilllegung von Amtswegen droht.
Erlöschen der Betriebserlaubnis - Pkw-Fahrer hatte diverse Tuningteile verbaut
- JS
Polizeiinspektion GrafenauGrafenau
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