Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau kontrollierten gestern, gegen 22.00 Uhr, auf der BAB 3 im Rahmen der Schleierfahndung einen Pkw mit deutschem Ausfuhrkennzeichen. Im Zuge der Personalienüberprüfung des Fahrers, einem 41-jährigen Italiener, stellte sich heraus, dass gegen diesen eine Fahrerlaubnissperre bestand. Somit war der von ihm vorgezeigte Führerschein ungültig, seine Weiterfahrt wurde beendet. Der 41-jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
- KM
Grenzpolizeiinspektion PassauPassau
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