Vielfältige Reaktionen und Fragen auf eine Schwangerschaft

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19.11.2024
Straubing

Staatlich anerkannte Beratungsstelle am Landratsamt steht mit vier Sozialpädagoginnen bei allen Anliegen  rund um das Thema zur Verfügung

 

Die Reaktionen und Fragen auf eine Schwangerschaft sind vielfältig: „Endlich Eltern!“, „Was muss ich jetzt tun?“, „Oh nein. wir werden Eltern!?“, ein auffälliger Befund bei der Untersuchung, Probleme mit dem Partner. Mit diesen und anderen Fragestellungen kommen Frauen und Männer in die Schwangerschaftsberatungsstelle am Gesundheitsamt im Landratsamt.

 

Die aufgeführten Beispiele sind nur wenige von vielen Themen, bei denen die „Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen“ eine Anlaufstelle für Frauen, Männer, Paare und Familien ist. Die Sozialpädagoginnen am Gesundheitsamt beraten rund um die Schwangerschaft, sowie vor und nach der Geburt und bieten werdenden Eltern wertvolle Informationen und Unterstützung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

 

„Die Beraterinnen stellen immer wieder fest, dass bei den Bürgern die Meinung verbreitet ist, dass Schwangerschaftsberatungsstellen nur Schwangere in besonders schwierigen Lebenslagen beraten. Dies ist nicht der Fall. Jede schwangere Frau, jedes Elternpaar, aber auch jeder werdende Vater kann mit persönlichen und unterschiedlichen Themen zur Beratung kommen“, betont Alexandra Jehle, Sozialpädagogin an der Beratungsstelle im Landratsamt.

 

Mögliche Themenfelder der Beratung, die oft inhaltlich ineinandergreifen, sind zum Beispiel

 

  • Alle Fragen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Schwangerschaftsvorsorge, Pränataldiagnostik und möglicher Behinderung sowie unerfülltem Kinderwunsch
  • in besonderen Notlagen können in Einzelfällen bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ Gelder beantragt werden
  • Fragen zu finanziellen Leistungen, zum Beispiel Mutterschutzleistungen, Elterngeld, Kindergeld, Familiengeld ...
  • Fragen zur Entwicklung und Lebensperspektiven mit einem Kind

 

 

Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die gesetzlich vorgeschriebene

Schwangerschaftskonfliktberatung (§219).

 

Zieht eine Schwangere in Erwägung, das Kind eventuell nicht zu bekommen, ist sie gesetzlich verpflichtet eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle aufzusuchen. Die Beratungsstelle am Landratsamt Straubing-Bogen ist staatlich anerkannt und berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen.

 

„Diese Beratung bietet der Frau die Möglichkeit über ihre Beweggründe zu sprechen. Sie muss sich nicht rechtfertigen. Die Beratung ist ergebnisoffen“, betont Sozialpädagogin Petra Böhm. Die Sozialpädagoginnen unterstützen die schwangeren Frauen und Paare bei der Entscheidungsfindung. „Im Gespräch mit einer neutralen Person kann diese ihre Gedanken ordnen und erhält bei Fragen und Zweifel die nötigen Informationen. Oftmals erleichtert die Beratung auch die Verständigung mit dem Partner. Der Partner oder eine andere Vertrauensperson kann gerne in die Beratung mit einbezogen werden. Dies entscheidet die Frau“, erläutert Sozialpädagogin Heike Mende. Wichtig sei: Keiner Frau kann die Entscheidung angenommen werden. Sie erhält nach dem Gespräch den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsnachweis, der ihr die Freiheit gibt, selbstbestimmt zu entscheiden.

 

Auch nach einem Schwangerschaftskonflikt können sich Frauen und Partner an die Beratungsstelle wenden; ebenso bei einer vertraulichen Geburt.

 

Das gesamte Beratungsangebot ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

 

Ein wichtiger Bestandteil der Beratungsstelle sind sexualpädagogische Gruppenangebote an Schulen in Stadt und Landkreis Straubing-Bogen. Diese sind für die Schulen kostenfrei. 

 

Zu finden ist die Beratungsstelle im Landratsamt Straubing-Bogen, Abteilung Gesundheitswesen. Aktuell beraten vier Sozialpädagoginnen:  

Frau Böhm, Frau Grundner, Frau Jehle und Frau Mende. Die Beratungsstelle ist von Montag bis Freitag besetzt.

Sie können die Mitarbeiterinnen telefonisch (+49 9421 973517) und per mail (schwangerschaftsberatung@landratsamt-straubing-bogen.de) kontaktieren.

Als neuer Service steht eine online-Buchung mit Terminbestätigung auf der Seite Landkreis-Straubing-Bogen.de unter Bürgerservice zur Verfügung.

(www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/online-termin-vereinbaren).


- AW


Landratsamt Straubing-BogenStraubing

Quellenangaben

Landratsamt Straubing-Bogen

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