Am 04.11.24 erhielt ein 66-Jähriger eine angeblich 2. Mahnung von einem Online-Shop, wonach er im Jahr 2022 Waren im Wert von rund 120.- Euro bestellt haben soll. Nachdem der Mann aber nichts bestellt hatte überwies er den geforderten Geldbetrag nicht, sondern erstattete Strafanzeige wegen Betruges. Ermittlungen hierzu wurden eingeleitet.
Versuchter Betrug - 66-Jähriger erhält Mahnung von einem Online-Shop, obwohl er keine Ware bestellt hatte.
- KM
Polizeiinspektion RegenRegen
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