Betretungsregelung zum Schutz der bedrohten Auerhühner gilt jährlich von 16. November bis 14. Juli
Der Winter steht vor der Tür und mit ihm die schwierigste Zeit für den Wappenvogel des Bayerischen Waldes, das Auerhuhn. Daher gilt im Nationalpark – ähnlich zu den Regelungen im Dreisessel- und Arbergebiet – ab 16. November wieder ein striktes Wegegebot im Kerngebiet. Das besagt, dass man in besonders sensiblen Bereichen des Schutzgebiets, hauptsächlich in den höheren Lagen, die markierten Wege nicht verlassen darf.
„Wir hoffen, dass unsere Besucher wieder viel Verständnis für diese wichtige Schutzbestimmung zeigen“, sagt Nationalparkleiterin Ursula Schuster. „Nur so können wir gewährleisten, dass das gefährdete Auerwild auf Dauer in der Region überleben kann.“ Gerade die anstehende kalte Jahreszeit ist gefährlich für die Tiere, da sie ihren Energiebedarf nun fast nur noch mit kargen Fichtennadeln decken. Jede Flucht vor einem querfeldein gehenden Menschen kann dann tödlich für die Auerhühner enden.
Was vielen Nationalparkbesuchern nicht klar ist: Auch nach dem Winter erleben die Vögel noch eine störungssensible Phase. Im Frühling werden die Küken großgezogen, die sich am Anfang noch nicht selbst wärmen können. Eine vor Wanderern flüchtende Henne unterzeichnet oftmals unfreiwillig das
Todesurteil ihres Nachwuchses. Daher gilt die Einschränkung des Betretungsrechtes jährlich bis 14. Juli.
Im Gelände wird an vielen Stellen auf die Regelungen hingewiesen. Außerdem überwachen Ranger die neuralgischen Punkte. Bei Verstößen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, womit ein Bußgeld droht. „Lieber wäre es uns aber, wenn alle Naturfans sich an die Regeln halten und somit der Natur mit dem nötigen Respekt und der nötigen Rücksicht begegnen. Die markierten Wege erschließen schließlich auch alle Höhepunkte des Nationalparks“, so Schuster.