Wildunfall zu spät gemeldet - 55-jährigen erwartet Verfahren wegen Verstoß gg das Bayerische Jagdgesetz

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12.11.2024 07:37 Uhr
Schönberg

Am 11.11.2024 wollte sich ein 55-Jähriger bei der Polizei Grafenau eine Bescheinigung für einen Wildunfall ausstellen lassen, welche er für die Abrechnung eines Schadens mit der Autoversicherung benötigte. Im Gespräch stellte sich heraus, dass sich der Zusammenstoß mit einem Reh bereits tags zuvor ereignet hatte, ohne dass der Mann dies gemeldet hatte. Da Wildunfälle sofort gemeldet werden müssen, wurde gegen den Mann ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Bayerischen Jagdgesetz eingeleitet. Eine sofortige Verständigung der Polizei bei Zusammenstößen mit Wild verringert die Leidenszeit der verletzten Tiere, die sich meist ins Unterholz zurückziehen und dort unter Schmerzen verenden.


- KM


Polizeiinspektion GrafenauGrafenau

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