Am Samstag (26.10.2024), gegen 22:00 Uhr, stoppten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau auf der BAB A 3 in Fahrtrichtung Österreich einen Pkw mit serbischer Zulassung. Der Fahrer, ein 20-jähriger Serbe, konnte bei der Kontrolle lediglich einen serbischen Probeführerschein vorzeigen. Ein ausländischer Probeführerschein berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeug im Bundesgebiet. Aus diesem Grund wurde der Mann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnte der Beifahrer die Weiterfahrt fortsetzen, da dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.