Beamte der Polizeiinspektion Freyung kontrollierten in der Nacht von Freitag auf Samstag eine 19-jährige Pkw-Fahrerin.
Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich Hinweise, dass die Fahranfängerin unter dem Einfluss von Alkohol steht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht.
Die Frau musste ihren Pkw für die restliche Nacht stehen lassen.
Gegen sie wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. vor Vollendung des 21. Lebensjahres, die ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wollen, gilt ein Alkoholverbot.
Im Regelfall muss bei einem Verstoß gegen dieses Alkoholverbot mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und 1 Punkt gerechnet werden. Daneben sind zusätzlich Auflagen seitens der Fahrerlaubnisbehörden denkbar.