Regelmäßig treffen sich das Jobcenter Deggendorf und die Staatsanwaltschaft Deggendorf zum Erfahrungsaustausch. Schwerpunkt dieser Treffen ist insbesondere die effektive Bekämpfung des missbräuchlichen Bezugs von Sozialleistungen gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Bürgergeld. Ziel des Jobcenters Deggendorf ist, bei Neunanträgen präventiv über die Verpflichtung wahrheitsgemäßer Angaben von Tatsachen sowie Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zu informieren und somit Sozialleistungsmissbrauch vorzubeugen.
Da Bürgergeld überwiegend aus Steuergeldern finanziert wird (eine sogenannte Transferleistung), müssen der Anspruch und die Bedürftigkeit besonders genau geprüft werden. Das Jobcenter ist im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet, jeglichem Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch nachzugehen. Hierbei stehen dem Jobcenter Deggendorf vielfältige und umfangreiche Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Um diese bestmöglich zu nutzen, hat die Behörde bereits im Jahr 2023 einen Fachbereich für Soziallleistungsmissbrauch ins Leben gerufen, der sich intensiv mit den relevanten Fällen beschäftigt. „Auf bayerischer Ebene ist uns kein Jobcenter bekannt, das den Sozialleistungsmissbrauch mit dieser Intensität verfolgt“, so der Geschäftsführer des Jobcenters Deggendorf, Rainer Primbs.
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit: v.l. stellvertretender Teamleiter der Leistungsgewährung und Verantwortlicher für den Fachbereich Leistungsmissbrauch Simon Wörz, Oberstaatsanwalt Horst Müller und Geschäftsführer des Jobcenters Deggendorf Rainer Primbs
„Das Vorgehen mancher Leistungsempfänger ist dabei skrupellos und zeugt von hoher krimineller Energie“, berichtet Simon Wörz, stellvertretender Teamleiter der Leistungsgewährung und Verantwortlicher für den Fachbereich Leistungsmissbrauch. Zu Unrecht erbrachte Leistungen werden wieder zurückgefordert. Sofern sich ein Verdacht auf strafbare Handlungen ergibt, wird die Staatsanwaltschaft Deggendorf eingebunden, die dann die weiteren Ermittlungen mit strafprozessualen
Maßnahmen führt. Denn was viele Bürger nicht wissen: Werden Sozialleistungen bewusst durch unzutreffende Angaben oder durch unterlassene Mitteilungen an das Jobcenter „erschwindelt“, erfüllt dies regelmäßig den Straftatbestand des Betruges, für den das Strafgesetzbuch (StGB) die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht. In besonders schweren Fällen des Betruges kommt regelmäßig ein schärferer Strafrahmen zur Anwendung, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren - ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe – umfasst.
Oberstaatsanwalt Horst Müller lobte in diesem Zusammenhang das besondere Engagement des Jobcenters Deggendorf und wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Deggendorf mit Nachdruck entsprechende Taten verfolgt und gegebenenfalls zur Anklage bringt.