Ein 66-Jähriger Geschädigter erhielt zunächst mehrere Mahnungen eines Gewinnspiel Dienstleistungsservice, dass er noch Geld für die Teilnahme an einem Gewinnspiel überweisen solle. Da er zu keinem Zeitpunkt an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, ignorierte er diese Mahnungen. Gestern erhielt der Geschädigte dann ein Mahnschreiben einer Inkasso-Firma aus Frankfurt. In diesem wurde ein Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Frankfurt vorgetäuscht, auf Grund dessen er knapp 920 Euro an ein Konto in der Schweiz überweisen soll. Da der Unbekannte das hessische Wappen der Landesregierung täuschend echt verwendete, erstattete der 66-Jährige Geschädigte eine Anzeige bei hiesiger Dienststelle. Dabei stellte sich heraus, dass das genannte Inkassounternehmen nicht registriert ist und bereits auf einer „Warnliste“ des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen gelistet ist. Einen finanziellen Schaden erlitt der 66-Jährige nicht, da er rechtzeitig die betrügerische Absicht erkannte.
Unbekannter täuscht Brief eines Amtsgerichts vor und fordert Geld
- JS
Polizeiinspektion DeggendorfDeggendorf
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