Ebner informiert Kommunen über Pläne zu Bürokratieabbau vor Ort

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14.08.2024
Freyung

Bauordnungsrecht wird vereinfacht – Stellplatz- und Grüngestaltungsregelung vereinfacht

 

In seiner Regierungserklärung am 13. Juni 2024 vor dem Bayerischen Landtag, stellte der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder Eckpunkte eines umfassenden "Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramms 2030" vor. Das wird auch vor Ort in den Kommunen im Bayerischen Wald bemerkbar. Denn erste Änderungen treten bereits durch das Modernisierungsgesetz im Bereich der Bauordnung in Kraft. Deswegen informiert der CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Stefan Ebner in einem Rundschreiben die Landräte und Bürgermeister in seinem Stimmkreisgebiet über die Neuerungen.

 

Dr. Ebner betont in dem Schreiben, dass viele der Änderungen daraus entstanden sind, dass zahlreiche Anregungen und Ideen aus der Wirtschaft, Politik, von Privatpersonen oder Verbänden aus ganz Bayern mit eingeflossen seien. Auch aus dem Stimmkreis Regen und Freyung-Grafenau seien Ideen mit aufgenommen worden, bestätigt der Abgeordnete in seinem Schreiben.

 

Erste Änderungen wurden im Zuge des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern im Bauordnungsrecht implementiert. Anregungen der Bürgerinnen und Bürger im Stimmkreis Regen und Freyung-Grafenau fänden sich hier wieder, stellt der Abgeordnete in seinem Schreiben an die Städte und Gemeinden fest.

 

MdL Dr. Stefan Ebner (rechts) und Staatsminister Christian Bernreiter (links) im Dialog über die jüngsten Änderungen im Bauordnungsrecht. 

 

Hintergrund und Ziel der neuen Gesetzeswelle ist es, das Leben der Menschen in Bayern durch konkrete Entbürokratisierungsmaßnahmen zu erleichtern. Zu den vorgeschlagenen Änderungen im Bauordnungsrecht gab es auch Anmerkungen der kommunalen Spitzenverbände, die im weiteren Verfahren gewürdigt worden seien, so Dr. Ebner.

 

Danach informiert der Abgeordnete in seinem Schreiben detailliert über die Änderungen im Baurecht, mit denen Standards abgebaut und spürbare Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltungen erreicht werden sollen.

 

Diese betreffen unter anderem die Erweiterung der Liste verfahrensfreier Vorhaben, wie etwa den Ausbau von Dachgeschossen oder Nutzungsänderungen. Die Verpflichtung zur Anlage von Kinderspielplätzen, oder die Entscheidung über das "Ob" einer Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen für Fahrzeuge, insbesondere im Kfz-Bereich, sollen im neuen Baurecht nicht mehr vom Gesetzgeber, sondern von den Kommunen entschieden werden.

 

Das geltende Stellplatzrecht hat bisher vorgegeben, ob und wie viele Stellplätze zu bestimmten Bauten zu errichten sind. Die Gemeinden können aber bislang von dieser Zahl nach oben oder unten abweichen. Wenn sich die Gemeinde für eine Stellplatzpflicht entscheidet, kann sie noch das "Wie" regeln. Trifft sie jedoch keine Regelung, dann gelten die im staatlichen Recht festgelegten Zahlen. Abweichungen von der Stellplatzzahl sind nach unten durch die Gemeinde möglich, nach oben – über die gesetzliche Höchstgrenze hinaus – allerdings nicht mehr.

 

Dr. Stefan Ebner erläutert in dem Brief an die Gemeinden, warum diese Änderungen vorgenommen worden sind. So würden die Stellplatzvorgaben für die Bauherren einen zentralen Kostenfaktor darstellen, der das Bauen verteuert und den Flächenverbrauch antreibt. Durch die neue Höchstgrenze soll dagegen gesteuert werden. Die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden wird mit der neuen Stellplatzregelung gestärkt. Maßgeschneiderte Lösungen vor Ort würden dadurch ermöglicht, ist Dr. Ebner überzeugt.

 

Der Abgeordnete weist aber insbesondere auch darauf hin, dass es bei dieser Regelung nur um eine von außen vorgegebene, rechtliche Pflicht zur Stellplatzherstellung handelt. Wer von sich aus freiwillig mehr Stellplätze errichtet, als dies rechtlich notwendig ist, kann dies natürlich auch weiterhin tun, so Dr. Ebner.

 

Eine weitere Änderung, auf die der Abgeordnete die Gemeinden aufmerksam macht, betrifft die sogenannte "Grüngestaltungssatzung". Dabei handelt es sich um eine Bauvorschrift für die Gestaltung unbebauter Flächen von bebauten Grundstücken. Diese wird es künftig nicht mehr geben.

 

Auch hierzu liefert Dr. Ebner Erklärungen zur Begründung dieser Neuerung. So würden kommunale Gestaltungsanforderungen bei vielen Bauvorhaben Kosten in einem nicht unerheblichen Bereich verursachen. Als Beispiel nennt Dr. Ebner die Vorgabe, die vorsieht, dass Bäume mit einer bestimmten Mindestgröße gepflanzt werden müssen. Zusätzlich erforderte die bisherige Regelung einen erhöhten Bürokratieaufwand und führte zu längeren Genehmigungsverfahren. Kern dieser Entscheidung ist es, das Eigentumsrecht zu stärken. Im eigenen Garten soll der Eigentümer entscheiden, was und wo gepflanzt wird und nicht die Kommune, verteidigt Dr. Ebner die neuen Freiräume für Bauherren.

 

Weiter im Schreiben informiert der Abgeordnete die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister darüber, wie die neuen Festsetzungen künftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und dem Erlass von Einfriedungssatzungen angewendet werden sollen. Mit dem Hinweis, dass die Kommunen zukünftig mittels örtlicher Bauvorschriften über das Verbot von Bodenversiegelung entscheiden und damit "Schottergärten" verhindert werden können, beendet Dr. Ebner sein informelles Abgeordnetenschreiben.


- LL


Abgeordnetenbüro Dr. Stefan Ebner, MdLRegen

Quellenangaben

Abgeordnetenbüro Dr. Stefan Ebner, MdL
Foto: Annett von Loeffelholz

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