Wenn nach dem Auszug aus der Wohnung die Rückzahlung der Mietkaution ausbleibt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern häufig auch eine große finanzielle Belastung für den ehemaligen Mieter. Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, die Kaution nach dem Auszug zurückzuzahlen – sofern keine berechtigten Forderungen bestehen. Doch nicht selten besteht Uneinigkeit darüber, unter welchen Bedingungen und wie lange Vermieter die Kaution einbehalten dürfen.
Manchmal dauert es einige Zeit, bis alle relevanten Abrechnungen erfolgt sind. Ist jedoch klar, dass keine weiteren Ansprüche des Vermieters bestehen und die Frist zur Rückzahlung verstrichen ist, steht Mietern der Weg offen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dieser Artikel zeigt, welche Fristen dabei zu beachten sind und gibt einen Überblick über die Rechte der Mieter, um die Rückzahlung der Kaution einzufordern.
Die Mietkaution als häufiger Streitgrund zwischen Mieter und Vermieter
Die Mietkaution dient als finanzielle Sicherheit für den Vermieter, um sich gegen mögliche Ausstände oder Schäden durch den Mieter abzusichern. Obwohl sie kein gesetzliches Muss ist, gehört sie fast immer zum Standard in Mietverträgen. Laut § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen und ist verzinst anzulegen.
Am Ende des Mietverhältnisses, nach einer ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung, sollte die Kaution inklusive der Zinsen an den Mieter zurückfließen. Doch genau hier entstehen oft Konflikte: Viele Vermieter zögern die Rückzahlung hinaus, um sich gegen nachträgliche Kosten abzusichern, die noch auf den Mieter zurückfallen könnten. Für den Mieter, der möglicherweise bereits in eine neue Wohnung umgezogen ist und zusätzliche Kosten wie Umzug, Renovierung und eine neue Kaution stemmen muss, verursacht diese Verzögerung nicht selten finanzielle Engpässe.
Doch wie lange darf die Kaution laut Regelung maximal einbehalten werden? Das Gesetz spricht von einer „angemessenen Frist“ für die Rückzahlung, die es dem Vermieter erlaubt, eventuelle Ansprüche zu prüfen. Diese ungenaue Zeitangabe birgt das Risiko für Missverständnisse und Streitigkeiten – besonders dann, wenn der Mieter schnelle Rückzahlung erwartet, während der Vermieter sich Zeit lässt, die Situation zu bewerten. In solchen Fällen ist es wichtig, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen, um unnötige Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden. Im Zweifelsfall hilft eine Beratung durch einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt weiter – beispielsweise durch die Rechtsanwältin Wittmann in Passau.
Wichtig zu wissen: Bei Ferienwohnungen sieht die Lage etwas anders aus, da die Mietdauer kürzer und die Kaution in der Regel direkt bei Ankunft hinterlegt wird. Hier erfolgt die Rückzahlung meist sofort nach der Abreise, sofern keine Schäden oder zusätzliche Kosten festgestellt werden.
In diesen Fällen darf die Mietkaution einbehalten werden
Die Mietkaution deckt nicht nur ausstehende Mieten und Nebenkosten, sondern auch Schäden an der Mietwohnung oder die Kosten für erforderliche Schönheitsreparaturen, sofern diese im Mietvertrag dem Mieter zugeschrieben wurden und dies gesetzlich zulässig ist. Doch Achtung: Der Einsatz der Kaution für Renovierungen zur Aufhübschung der Wohnung für den nächsten Mieter ist nicht gestattet. Verschleißerscheinungen, die durch den normalen Gebrauch entstehen, fallen in die Verantwortung des Vermieters.
Vermieter haben das Recht, die Kaution bis zur Klärung offener Kostenfragen zurückzuhalten. Falls kurzfristig weitere Kosten durch die Betriebskostenabrechnung zu erwarten sind, kann der Vermieter nach einer Gerichtsentscheidung sogar über die übliche Frist von sechs Monaten hinaus Teile der Kaution einbehalten.
Wichtig ist, dass bei der Übergabe der Wohnung ein Protokoll angefertigt wird, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Dieses Übergabeprotokoll schützt sowohl Mieter als auch Vermieter, indem es bei späteren Streitigkeiten als Beweismittel dient. Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, wie tiefe Kratzer im Parkett oder Brandlöcher, können so eindeutig zugeordnet werden.
Vermieter zahlt Kaution nicht – das können Mieter tun
Wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung die Rückzahlung der Kaution auf sich warten lässt und die Situation finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringt, sollten Mieter zunächst den direkten Kontakt zum Vermieter suchen. Eine freundliche Nachfrage schafft in vielen Fällen bereits Klarheit, besonders wenn offene Fragen über eventuelle Mängel oder offene Nebenkosten bestehen. Sollte der Vermieter Gründe für die Verzögerung nennen, die nicht nachvollziehbar sind, empfiehlt es sich, eine schriftliche Zahlungsaufforderung zu senden. In diesem Schreiben sollte eine angemessene Frist gesetzt und darauf hingewiesen werden, dass rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden, falls die Kaution nicht fristgerecht zurückgezahlt wird.
Falls der Vermieter auf diese Aufforderung nicht reagiert, sollte ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden. Dieser kann die Situation bewerten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Gut zu wissen: Mieter sollten sich bewusst sein, dass Ansprüche des Vermieters über den Zustand der Wohnung sechs Monate nach der Wohnungsübergabe verjähren. Das bedeutet, dass der Vermieter nach dieser Frist keine neuen Forderungen mehr stellen kann, die auf eine Verschlechterung der Mietsache zurückzuführen sind. Andererseits können auch die Ansprüche des Mieters auf die Rückzahlung der Kaution verjähren – in der Regel nach drei Jahren.