Am 17.06.2024 erstattete eine 72-Jährige Strafanzeige, da ihr während des Aufenthalts in Straßburg die Geldbörse von einem professionellen Taschendieb entwendet wurde. Nun stellte die Frau fest, dass am Tattag des Diebstahls mehrmals Bargeld durch den Täter abgehoben wurde. Insgesamt beläuft sich der finanzielle Schaden auf über 2.000,00 Euro. Die Geschädigte hatte die dazugehörige PIN auf einen kleinen Notizblock geschrieben, welcher sich wiederum in der entwendeten Geldbörse befand. So hatte der Täter leichtes Spiel. Es wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eigeleitet.