Ein 56-Jähriger erhielt vor mehreren Jahren beim Abschluss eines Festnetzvertrags als „Prämie“ eine SIM-Karte. Nun erhielt der 56-Jährige eine Rechnung des Anbieters von über 1.200,00 Euro. Auf der Rechnung war aufgeführt, dass für die Internetnutzung mittels Mobilfunkdaten im Zeitraum vom 17.05.2023 bis 29.05.2023 diese Kosten angefallen sein. Der Geschädigte konnte sich dies nicht erklären, da die SIM-Karte seit Vertragsabschluss vor mehrere Jahren ungenutzt in einem Schubladen lag. Wie diese Kosten zustande kamen, ist nun Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens.