LANDSHUT. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Landshut hat am Samstag, 04.05.2024, einen 44-jährigen Mann aus Landshut im Bahnhofsbereich kontrolliert.
Bei der Kontrolle des 44-Jährigen fanden die Beamten in seinem Rucksack mehrere Seiten mit jugendpornografischen Bildern. Die weiteren Ermittlungen hat mittlerweile der Kriminalpolizeiinspektion Landshut übernommen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Landshut ist noch am Samstag die Durchsuchung der Wohnung des 44-Jährigen durchgeführt und der Rechner des Tatverdächtigen sichergestellt worden. Die Ermittlungen, insbesondere zur Herkunft der strafbaren Bilder, dauern an.
Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen
Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.
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Veröffentlicht: 06.05.2024, 14.15 Uhr