Gegen Ende Februar hat sich der Geschädigte eine App fürs Online Banking auf sein Smartphone heruntergeladen, in welcher er sich mit seiner Handynummer verifizieren musste. Kurze Zeit darauf wurde der Geschädigte von einer Telefonnummer auf dessen Mobiltelefon angerufen. Die Telefonnummer stimmt mit der Telefonnummer von seiner Bank überein und wurde vermutlich so verändert, dass die anrufende Telefonnummer mit der Telefonnummer der Bank übereinstimmt. Im Laufe des Gespräches wurden dem Geschädigten mehrere TAN-Codes auf sein Handy übersandt. Diese TAN-Nummern gab der Geschädigte der Anruferin weiter. Es wird vermutet, dass sich durch die Weitergabe der TAN-Nummer ein bislang unbekannter Täter unberechtigt Zugriff auf das Bankkonto des Geschädigten verschaffte und mehrere Abbuchungen tätigte. Der Geschädigten erlitt durch die Abbuchungen voraussichtlich einen Vermögensschaden von ca. 15.000 Euro. Die Ermittlungen der Polizei dauern noch an.
Computerbetrug übers Telefon mit Online-Banking-App - 15.000 Euro Vermögensschaden
- JS
Polizeiinspektion GrafenauGrafenau
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