MdL Dr. Stefan Ebner informiert sich über aktuelle Themen in Böbrach
Die gegenwärtigen Diskussionen um die zukünftige Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Böbrach standen im Zentrum des Antrittsbesuchs des CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Ebner bei Bürgermeister Gerd Schönberger. Über die Frage nach der Schützbarkeit der bestehenden Quellen sowie den Sinn und die Kosten eines Fernwasseranschlusses war eine Diskussion entbrannt, welche nun in zwei Bürgerentscheiden gipfelt. Darüber hinaus informiere sich der Abgeordnete über den Stand des Breitbandausbaus sowie dem Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in der Gemeinde.
Im Zentrum der aktuellen Debatte um die Zukunft der Böbracher Trinkwasserversorgung steht die Grundsatzentscheidung, ob die Gemeinde sich auch künftig ausschließlich mit Eigenwasser versorgen kann und soll, wie Bürgermeister Schönberger erläutert. Hintergrund dieser Fragestellung ist die Tatsache, dass die Schüttungen der vorhandenen Quellen auf lange Sicht den Wasserbedarf der Gemeinde nicht mehr decken können und zudem die weitere Schützbarkeit des bestehenden Quellgebiets Bärnerau in Frage gestellt wird. Bereits im Februar 2020 wurde ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Wasserkonzeptes beauftragt, welches schließlich die Versorgung mit Eigenwasser bei zusätzlicher Fernwasserzuspeisung empfahl. Dieser Empfehlung schloss sich der Gemeinderat an.
Informierte sich über die aktuellen Themen in der Gemeinde: MdL Dr. Stefan Ebner (li.) zu Gast bei Böbrachs Bürgermeister Gerd Schönberger (re.).
Bürgermeister Schönberger ist überzeugt, dass eine dauerhaft sichere Wasserversorgung nur durch einen Anschluss an das Fernwasser gewährleistet werden kann. Auf diesem Weg könnte die Gemeinde ihre schützbaren Quellen weiterhin nutzen und zugleich einen möglichen Wegfall des Quellgebiets Bärnerau kompensieren. Um den Fernwasseranschluss entbrannte im Gemeinderat jedoch ein Streit, welcher nun in zwei Bürgerentscheide mündet: Zur Abstimmung stehen ein Bürgerbegehren, welches die eigenen Quellen als schützbar und den Fernwasseranschluss als unnötig und zu teuer erachtet, sowie ein Ratsbegehren, welches sich um die Möglichkeit und den Aufwand hinsichtlich der Schützbarkeit der eigenen Quellen sorgt und den Fernwasseranschluss als bezahlbare und fest kalkulierbare Alternative betrachtet. – Am 14. April 2024 entscheiden die Bürger!
Während die Weichen bei der Trinkwasserversorgung also noch gestellt werden, kann die Gemeinde beim Breitbandausbau bereits Vollzug melden: "Im Dezember erfolgte die Vertragsunterzeichnung für den 2. Teil des Ausbaus mit 214 Adressen", berichtet Bürgermeister Schönberger. Damit können man den Ausbau im laufenden Jahr abschließen und eine Glasfaserversorgung für 100 Prozent der Haushalte anbieten. Die Übergabe des diesbezüglichen Förderbescheids stellte noch im Oktober 2023 eine der ersten Amtshandlungen des neu gewählten Landtagsabgeordneten dar. Böbrach sei eine Musterkommune, was den Ausbau der digitalen Grundinfrastruktur betrifft, wie MdL Dr. Stefan Ebner anerkennend feststellt.
Weiter informierte der Bürgermeister den Abgeordneten über den anstehenden Bau einer Kinderkrippe. "Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Unterbringung für Kinder ab einem Jahr müssen wir handeln", erläutert Schönberger. Die Kindertagesstätte in Böbrach habe ihre Kapazitätsgrenze erreicht und sei darüber hinaus nicht speziell für U3-Kinder geeignet, so der Bürgermeister.