Am 05.03.2024 gegen 15.45 Uhr kam an der Grenzkontrollstelle Neuhaus am Inn/Neue Brücke ein 31-jähriger Staatenloser mit seinem Pkw zur Einreise. Er konnte den Grenzpolizisten nur einen vorläufigen belgischen Führerschein vorzeigen, der in Deutschland nicht gültig ist. Gegen den 31-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt unterbunden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Grenzkontrolle aufgedeckt
- JS
Grenzpolizeiinspektion PassauPassau
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