Umgrenzungslinie soll Eigentümern bei Rückschnitten helfen
Um Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Wegen konform zurückschneiden zu können, hilft das sogenannte Lichtraumprofil.
Die Stadt Passau weist darauf hin, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Anpflanzungen aller Art so angelegt werden müssen, dass sie nicht in den Lichtraum der Straße und des Gehweges ragen oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, auch der Fußgänger, beeinträchtigen. Die Anlieger an den öffentlichen Straßen und Wegen, dazu zählen auch Feldwege und Gehwege, werden gebeten, Bäume und Sträucher, die verkehrsbehindernd in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht beeinträchtigt werden.
Dabei gelten folgende Regelungen:
- Einzuhalten sind Mindesthöhen von 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und 2,50 m über Rad- und Fußwegen.
- An Straßenmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist.
- Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigungen wahrgenommen werden können.
- Die Anlieger können durch rechtzeitiges Zuschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken mithelfen, Unfälle zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger ersparen.
Die Regelung des Naturschutzgesetzes, das in der Zeit von 01. März bis 30. September eines jeden Jahres das Schneiden von Gehölzen verbietet, greift hier nicht. Grundstückseigentümer sind im Gegenteil zu einem solchen Rückschnitt verpflichtet (Pflegeschnitt), handelt es sich doch um eine Maßnahme, die aus Verkehrssicherheitsgründen dringend erforderlich ist und im öffentlichen Interesse liegt.
Die Stadt Passau rät deshalb zu einem rechtzeitigen Rückschnitt, da sonst bei Grundstückseigentümern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, die Möglichkeit besteht, die Pflanzen auf Kosten der Eigentümer rückschneiden oder beseitigen zu lassen.