Empfindliche Zwangsgeldandrohungen für Straßenblockierer
Nach wie vor kommt es im Stadtgebiet Passau zu Aktionen von Straßenblockierern im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Dabei kleben sich Personen auf der Fahrbahn fest oder führen anderweitige Aktionen durch, die auf kritischen Zufahrtsstraßen und Verkehrswegen, insbesondere auf den Hauptverkehrsrouten zu erheblichen Behinderungen führen. Da es sich gezeigt hat, dass hier regelmäßig nahezu die gleichen, meist auswärtig lebenden Personen, agieren, wird für 20 Personen ein mit einer Zwangsgeldandrohung verbundenes „Verbot verkehrsfremder Nutzungen des Straßenraums“ ausgesprochen.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Eine Gruppe größtenteils reisender Störaktivisten hat es sich zum Ziel gesetzt, die topographische Sondersituation unserer Stadt auszunutzen und regelmäßig die legitime Mobilität der hier lebenden Menschen zu beeinträchtigen. Ich bin den Verkehrsteilnehmern sehr dankbar, dass sie bislang in solchen Situationen stets besonnen reagiert haben. Wie bei jeder anderen ordnungsrechtlichen Störung auch, ergreift die Stadt Passau die notwendigen Maßnahmen, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.“
In der Stadt Passau gibt es viele zulässige Formen, Proteste und Demonstrationen zu organisieren. Klebeaktionen auf einer öffentlichen Straße oder anderweitige Blockaden eignen sich aber nicht als klimapolitischer Protest, sondern stellen eine unangebrachte Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.
Bis dato haben sieben Blockaden seit Juni 2022 stattgefunden. Regelmäßig werden hierdurch Menschen, die sich auf dem Arbeitsweg befinden, Arzttermine wahrnehmen müssen oder andere, meist berechtigte Anliegen haben, am Alltagsverkehr teilzunehmen, in einem unvertretbaren Maße beeinträchtigt. Vor allem Rettungseinsätze werden durch die mit den Aktionen in der Regel verbundenen Stauungen oftmals erschwert.
Daher wird die Stadt derartige unangemeldete Aktionen nicht tolerieren. Durch die Androhung von Zwangsgeldern an sämtliche Straßenblockierer nutzt die Stadt eine Vorgehensweise, die in dieser Konsequenz bislang wohl noch nicht angewendet wurde. Zwangsgeld ist dabei ein sehr probates Mittel, zumal es mehrfach fällig werden kann.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper
Vor diesem Hintergrund spricht die Stadt Passau nun für alle Personen, die bislang mindestens einmal an einer derartigen Straßenblockade teilgenommen haben, zusätzlich ein Verbot verkehrsfremder Nutzungen des Straßenraums aus. Inhaltlich bedeutet dies, dass den betroffenen Personen untersagt ist, sich auf bestimmten Verkehrswegen aufzuhalten, um dadurch den Verkehrsfluss zu hemmen. Die betroffenen Straßenzüge sind dabei mit dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung identisch. Bei zukünftigen Zuwiderhandlungen wird ein empfindliches Zwangsgeld fällig, das zunächst zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegen wird.
Zusätzlich gilt weiterhin die „Allgemeinverfügung zur Regulierung nicht angezeigter Versammlungen in Form von Straßenblockaden im Zusammenhang mit Klimaprotesten auf bestimmten Straßen in der Stadt Passau“. Darin wird folgendes geregelt:
Im Stadtgebiet der Stadt Passau sind Klimaproteste auf den unten angeführten Straßen nicht zugelassen, wenn sich
- mindestens ein Teilnehmer fest mit der Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn von Straßen (zum Beispiel durch Ankleben, Einbetonieren, Anketten) verbindet, oder
- mindestens ein Teilnehmer sich auf die Fahrbahn begibt, sodass ein Fahrzeug deshalb stehen bleibt und mindestens ein weiteres, dahinter befindliches Fahrzeug aufgrund des ersten, stehen gebliebenen Fahrzeugs an der Weiterfahrt gehindert ist, und die Anzeige- und Mitteilungspflicht nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.
Folgende Straßenzüge liegen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung bzw. der Verbotsbescheide:
- Neuburger Straße
- Leonhard-Paminger-Straße
- Kleiner Exerzierplatz über Lupingäßchen bis Nikolastraße sowie Augustinergasse
- Nikolastraße
- Ludwigsplatz
- Innstraße
- Gottfried-Schäffer-Straße
- Marienbrücke
- Mariahilfstraße/Neutorgraben/Schmiedgasse/Kapuzinerstraße/Wiener Straße
- Franz-Josef-Strauß-Brücke
- Am Schanzl/Schanzlbrücke
- Angerstraße/Parkstraße/Eggendobl (Bundesstraße 12)
- Ilzbrücke/Ilzdurchbrüche einschließlich Kreuzung zur Freyunger Straße/Obernzeller Straße
- Spitalhofstraße ab Kreuzung Danziger Straße bis nach Einmündung Stelzhamer Straße („Auerbacher Stachus“)
- Danziger Straße