„Weil sich dafür eine politische Mehrheit gefunden hat“, so die Antwort von Amtsrichter Martin Metzler vom Amtsgericht Passau. Herr Metzler besuchte die Realschule Grafenau, um im Rahmen des Verkehrserziehungskonzeptes die Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe über mögliche Folgen und rechtliche Konsequenzen von Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu informieren. Besonders aufmerksam waren die jungen Zuhörerinnen und Zuhörer im führerscheintauglichen Alter, wenn der Referent von Fällen aus seiner beruflichen Praxis berichtete. Darunter die Fahrt einer alkoholisierten Krankenschwester durch das Passauer Stadtgebiet, die zu einer „Schneise der Verwüstung“ unter anderem mit beschädigten Ampeln, Verkehrsschildern und parkenden Autos führte. Oder der Fall einer Heimfahrt aus der Gaststätte, wobei dem Angeklagten hier im Nachhinein zusätzlich der erschwerende Tatbestand des Trinkens in Fahrbereitschaft nachgewiesen werden konnte. Der Amtsrichter zeigte einen Ausschnitt aus dem Strafenkatalog, der bei solchen Delikten zur Anwendung kommt. Er betonte mit einem für das Publikum deutlich spürbaren Nachdruck, dass er und seine Amtskolleginnen und -kollegen für diese Vergehen keinerlei Verständnis hätten. Vor allem bei solchen schwerwiegenden und verantwortungslosen Verkehrsdelikten, bei denen im schlimmsten Fall schließlich auch Menschen zu Schaden kommen könnten, würden die Richter stets die „volle Härte des Gesetzes“ walten lassen. Ein weiteres Thema, zu dem die Schülerinnen und Schüler viele Fragen stellten, war die von der Regierung geplante Legalisierung von Cannabis. Dabei ergaben sich rege Diskussionen, z. B. bezüglich der Frage: Warum ist Alkohol als sogenannte „Volksdroge“ eigentlich schon immer legal, obwohl die verheerenden gesundheitlichen Auswirkungen von Alkoholmissbrauch hinreichend erforscht sind? Am Ende des Vortrags war deutlich, dass Herr Metzler alle Anwesenden mit seiner Fachkompetenz, seinem breiten Hintergrundwissen und seinen klaren Ansichten überzeugen oder zumindest zum Nachdenken bringen konnte. Bleibt zu hoffen, dass die baldigen Führerscheinneulinge immer die richtige Wahl zwischen Auto und Alkohol treffen werden.
Amtsrichter Metzler klärte die 9. Klassen über die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf die Fahrtüchtigkeit auf.