Isolation weiterhin verpflichtend / Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen
Mit der geänderten Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation), welche seit 13.04.2022 gilt, verkürzt Bayern
die Isolation nach einem positiven Corona-PCR oder einem positiven Antigentest auf 5 Tage nach
Erstnachweis des Erregers. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung
ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit.
Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-
Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.
Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig. Aber natürlich sind die Infizierten
angehalten, ihre engen Kontakte über die Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen wird zudem
empfohlen, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig
fünf Tage lang selbst zu testen.
Wichtig: Diese neuen Regelungen gelten auch für schon in Isolation befindliche Covid-19 erkrankte Personen,
sowie auch für die Aufhebung der Quarantänepflicht der in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen.
Zusätzlich wird empfohlen, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu
reduzieren.