Aktuelle Informationen des Landratsamtes zum Thema Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

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11.03.2022
Freyung

Immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine kommen in Bayern und im Landkreis Freyung-Grafenau an. Um für diese Entwicklung möglichst schnell alle nötigen Ressourcen aktivieren zu können, hat der Freistaat Bayern mittlerweile den Katastrophenfall in Bayern auch auf die Ukraine-Krise ausgeweitet. Bislang haben knapp 100 Personen aus der Ukraine dem Landratsamt Freyung-Grafenau ihren Aufenthalt im Landkreis angezeigt. Mit weiteren Kriegsflüchtlingen, die im Landkreis Freyung-Grafenau Schutz suchen, ist zu rechnen. Das Landratsamt ist hierzu im Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Landkreises, genauso natürlich mit den übergeordneten Stellen, der Regierung von Niederbayern und dem Innenministerium. Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine trifft auch im Landkreis Freyung-Grafenau auf eine große Fassungslosigkeit und Betroffenheit, gleichzeitig ist die Hilfsbereitschaft sehr groß. „Es ist unsere humanitäre Pflicht, den flüchtenden Menschen zu helfen“, so Landrat Sebastian Gruber. Weiter führt Landrat Gruber aus: „Wir sind überwältigt vom großen Willen zu helfen, bitten aber gleichzeitig darum, von privaten Fahrten, auf denen Flüchtlinge in größerer Anzahl in den Landkreis geholt werden, Abstand zu nehmen. Wir werden in den nächsten Tagen so viele staatliche Zuweisungen von Flüchtlingen erhalten, dass die Kapazitäten für diese Menschen vorgehalten und benötigt werden. Einzelfahrten, bei denen Menschen abgeholt werden, die bereits privat eine Anlaufstelle und Unterkunft im Landkreis haben, sind natürlich nach wie vor möglich.“

Im Folgenden haben wir Informationen zusammengestellt, für Bürgerinnen und Bürger, die helfen wollen sowie direkt für ukrainische Kriegsflüchtlinge.

Einreise, Registrierung und Aufenthalt

Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass für 90 Tage visumfrei in Deutschland bleiben. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Künftig wird den Betroffenen ein befristetes Aufenthaltsrecht für ein Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre) gewährt werden.

Alle Personen, die wegen des Krieges in der Ukraine in Deutschland Schutz suchen, müssen erkennungsdienstlich behandelt und registriert werden. Hierzu ist neben den Bearbeitungsstraßen des Bundes (für Bayern in Passau und Rosenheim) und ANKER-Einrichtungen (die nächste ist in Deggendorf) die Ausländerbehörde des Landratsamtes zuständig (Kontakt: auslaenderamt@landkreis-frg.de). Dabei sind Kopien der Pass- und Ausweisunterlagen vorzulegen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten umgehend dem Kreisjugendamt gemeldet werden (Kontakt: jugendamt@landkreis-frg.de). Sie werden im Anschluss entsprechend untergebracht und betreut.

Unterkunft vorhanden

Für Flüchtlinge, die bei Bekannten, Verwandten untergekommen sind oder selbst eine Wohnung angemietet haben, gilt: Zuerst im örtlichen Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde anmelden, erst dann beim Ausländeramt (Kontakt: auslaenderamt@landkreis-frg.de).
Bitte beachten, dass in den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen und auch im Landratsamt die 3-G-Regel gilt. Falls die Personen nicht über die entsprechenden Nachweise (geimpft, genesen) verfügen, können diese im Rahmen der Bürgertestung bei den Teststellen des Landkreises einen kostenlosen Bürgertest erhalten.

Unterkunft wird gebraucht - Beim Landratsamt melden

Wenn Flüchtlinge eine Unterkunft benötigen, können entsprechende Anfragen im Landkreis Freyung-Grafenau per E-Mail an die Adresse ukraine-wohnraum@landkreis-frg.de gerichtet werden. Sollte keine Wohnungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, verteilt die ANKER-Einrichtung in Deggendorf in niederbayernweit bestehende Sammelunterkünfte.

Wohnungsangebote über Homepage des Landkreises selbst registrieren

Wohnungsangebote egal welcher Art (Ferienwohnungen, leerstehende Einliegerwohnungen, Appartements, Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser etc.) kostenlos oder mit Mietzins können über ein Formular, erreichbar unter https://www.freyung-grafenau.de/ukraine-hilfe, selbst registriert werden. Die Mitarbeiter setzen sich mit den Anbietern in Verbindung, um Weiteres zu klären.

Sozialleistungen und ärztliche Versorgung

Wer Sozialleistungen, Krankenhilfe oder eine kostenpflichtige Unterkunft benötigt und sich aufgrund von fehlendem Bargeld oder sonstigen Vermögen oder einer fehlenden Auslandkrankenversicherung nicht selbst helfen kann, kann auf Antrag Hilfe im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen. Hierzu ist vorab eine Registrierung nachzuweisen, zusätzlich ist bei Unterbringung in einer dezentralen Sammelunterkunft ein aktueller Corona-Test und eine (Röntgen-)Untersuchung auf Lungentuberkulose vorzunehmen.

Andere Hilfsangebote wie Geld- oder Sachspenden werden nicht vom Landratsamt organisiert. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die vorhandenen Hilfsorganisationen.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auch auf der Homepage des Landratsamtes über die Seite https://www.freyung-grafenau.de/ukraine-hilfe sowie auf der vom Freistaat eingerichteten Internetseite zur bayernweiten Koordinierung der Hilfsangebote www.ukraine-hilfe.bayern.de. Das Landratsamt hat auch ein Infotelefon zur Ukraine-Hilfe eingerichtet. Es ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Nummer 08551/57-4712 erreichbar.


- SB


Landratsamt Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau

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