Ausgehend von der Präventionsarbeit und Werteerziehung am Landgraf-Leuchtenberg-Gymnasium erhielten die beiden fünften Klassen in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien Besuch von der örtlichen Polizeiinspektion Grafenau. Der Präventionsbeauftragte Alexander König und die Schulverbindungsbeamtin Bettina Einberger informierten professionell und engagiert über einen verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien sowie über die Risiken und Gefahren derartiger Mediennutzung.
Dabei vermittelten sie altersgemäß, aber auch mit brandaktuellen Beispielen, dass z. B. der Besitz eines Smartphones sehr viele Vor-, aber auch Nachteile mit sich bringt, warum es für TikTok oder WhatsApp ein Mindestalter gibt oder ab wann auch schon ein Elfjähriger mit Hilfe digitaler Medien eine Straftat begeht. Recht hilfreich war dabei der Vergleich mit dem selbständigen Autofahren, denn auch hier benötigt man ein Mindestalter, eine gute Ausbildung und eine bestandene Prüfung.
Ernst und deutlich waren die Hinweise. So sollen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder nicht beim Schummeln von Altershürden – TikTok ist z. B. ist erst ab 13 Jahren freigegeben und Personen unter 18 Jahren brauchen dafür die Zustimmung der Eltern – unterstützen, sondern vielmehr das Handy der Minderjährigen mit einer Drittanbietersperre oder begrenzten Online-Zeitfenstern „vor“-einstellen. Zur pädagogischen Verantwortung der Eltern gehört laut Aussage der beiden Beamten aber auch die Handynutzung der Kinder regelmäßig zu kontrollieren. Zudem muss man „digitalen Müll“, den man von anderen zugeschickt bekommt, auf seinem Smartphone regelmäßig löschen. Denn oft bekommt man ja von andern ungewollt Bilder, Videos oder Audios zugeschickt, die gegen Urheberrecht oder Datenschutz verstoßen. Dass in solchen Fällen schlimmstenfalls sogar Strafanzeige, Vernehmung, und auch Einbehaltung persönlicher Geräte bzw. Handys seitens der Polizei erfolgen kann, das wussten nur wenige Fünftklässler.
Die nicht zu unterschätzenden Gefahren einer fragwürdigen Online-Selbstinszenierung sowie der Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten kamen – präzise gestützt vom Strafgesetzbuch – ebenfalls zur Sprache. Dabei stellte sich heraus, dass die Zehn- und Elfjährigen zwar schon eigene Erfahrungen vorweisen konnten, aber natürlich nicht wussten, dass hierbei Schadensersatzforderungen bis zu 30 Jahren bestehen bleiben. „Seid misstrauisch, nicht blauäugig!“ fasste Herr König, der Präventionsbeauftragte der Polizei Grafenau, seinen Appell an die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen zusammen, denn „das Netz vergisst nie!“
Am Ende der beiden Workshops mit den Fünftklässlern gab es schließlich noch viele Verhaltenstipps für persönliche Probleme sowie gegen Cyber-Mobbing oder Betrug im Netz, die allesamt in eine wichtige, eindringliche Forderung mündeten: Hole dir Hilfe! Informiere deine Eltern, Lehrkräfte oder die Polizei! Denn wer schweigt, bleibt Opfer! Und natürlich gab es auch eine Hausaufgabe: Kontrolliere dein Handy und lösche alles Verdächtige, jeden „digitalen Dreck“!
Die recht interessierten und aktiven Fünftklässler waren nachdenklich und tief beeinduckt. Sie wissen jetzt vieles besser, sind sicherer unterwegs im Netz und können sich hoffentlich langfristig vor Straftaten schützen. Das LLG Grafenau ist dankbar für die wertvolle medienpädagogische Zusammenarbeit mit der Polizei. Sie stellt einen wichtigen Baustein im Präventionskonzept der Schule dar und hilft, Kinder und Jugendliche für das brisante Thema digitale Medien zu sensibilisieren.