Nach langer Pause konnten sich die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter des DGB-Kreisverbandes Regen auf Einladung ihres Vorsitzenden Thomas Kaehler und der stellvertretenden Vorsitzenden Angela Wölfl zu einer Präsenzsitzung treffen.
Neben zahlreichen organisatorischen Punkten wurden die Mehrausgaben der Krankenkassen diskutiert. Diese entstehen durch die Coronapandemie (3,4 Mrd. €) und durch viele neue gesetzliche Änderungen, die Gesundheitsminister Spahn erlassen hat. So dürfen z. B. Krankenkasse die Abrechnungen der Krankenhäuser nur noch unter bestimmten Voraussetzungen beanstanden. Max Schiller, der in verschiedenen Gremien der Sozialversicherung ehrenamtliche engagiert ist, informierte über eine prognostizierte Lücke in den gesetzlichen Krankenversicherungen für das Jahr 2021 von 16,6 Mrd. € für 2021. Diese Lücke soll durch die Erhöhung des Bundeszuschusses aus 5 Mrd. € Steuermittel und der Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbetrages um 0,2 Beitragspunkte mit 3 Mrd. € finanziert werden. Die restlichen 8 bis 9 Mrd. € werden aus den Finanzrücklagen der einzelnen Krankenkassen entnommen. Betroffen sind alle Krankenkassen, die mehr als 0,4 Monatsausgaben als Rücklage haben. So wird im Jahr 2021 z. B. der „Techniker Krankenkasse“ ca. 1,4 Mrd. € an Mitgliederbeiträge genommen. Das prekäre daran ist, dass bei einer Monatsausgabe von unter 0,2 Monatsausgaben, eine Krankenkasse laut Gesetz gezwungen ist, die Beiträge zu erhöhen. Für die Krankenkassen sei es schwierig, da man wenig Planungssicherheit habe, erklärte Max Schiller. Es sei zudem nicht klar, inwieweit die Liquiditätsreserven der Krankenkassen, wiederaufgefüllt werden könnten, außer mit Beitragserhöhungen, die logischerweise nach den Wahlen aktuell werden. „Wir müssen uns die Frage stellen, ob es sein kann, dass die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Versicherten allein die Folgen der Pandemie und der gesetzlichen Änderungen tragen sollen“, so Max Schiller.
„Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat unter Bezugnahme auf die Pandemiebekämpfung und seinen zahlreichen Gesetzen in das Selbstverwaltungsrecht der Krankenkassen eingegriffen, um versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Der Staat trägt die Verantwortung für die Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit im Sinne des Seuchenschutzes und der Pandemiebekämpfung. Deshalb muss er auch die dadurch entstehenden Kosten tragen, “ stellten Thomas Kaehler und Angela Wölfl abschließend fest.