Herzbedingter Kreislaufstillstand gehört zu den häufigsten Todesursachen. Dem Ersthelfer kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung zu, da er durch schnelles und richtiges Handeln die Überlebenschancen des Betroffenen enorm erhöhen kann. Am erfolgreichsten geschieht das mit dem Einsatz eines AEDs. Der automatisierte externe Defibrillator gibt bei einer Wiederbelebung eines Patienten bei Bedarf einen dosierten Elektroschock ab und kann dadurch erheblich dazu beitragen, ein Leben zu retten. AED-Geräte sind an öffentlichen Plätzen wie in Einkaufs- oder Sportzentren, Flughäfen oder Bahnhöfen aufzufinden.
Die Handhabung klappte meist auf Anhieb
Ab sofort gibt es auch auf dem Schwaimberg am Landgraf-Leuchtenberg-Gymnasium einen AED. Auf Initiative der Sicherheitsbeauftragten Gudrun Friedberger konnte das Bayerische Rote Kreuz in Freyung als Sponsor und für die kostenlose Wartung gewonnen werden. Hausmeister Günter Höller stationierte das lebensrettende Gerät zentral in der Aula, wo es zu Schulzeiten immer zugänglich und jederzeit nutzbar ist.
Der AED kommt bei Notfallmaßnahmen, beispielsweise Herzkammerflimmern, zum Einsatz. „Die wenigsten wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn neben ihnen jemand umfällt“, betonte Rettungsassistent Stephan Seidl vom BRK Freyung, der eine einführende Schulung auf dem Schwaimberg durchführte. Obwohl die Handhabung des Gerätes relativ einfach ist, ist eine Einweisung in seine Funktion immer von Vorteil, da viele Personen aus Unwissenheit ihre Angstschwelle nicht überwinden können. An der Schulung nahmen 21 Interessenten – bunt gemischt aus Lehrkräften, Raumpflegerinnen, Cafeteria-Personal, Bademeistern, Wasserwacht und Hausverwaltung von Gymnasium, Realschule und Hallenbad – teil. Dabei wurden Theorie und praktische Übungen zum Erkennen eines Notfalls, Absetzen des Notrufs, Durchführung der Basismaßnahmen zur Reanimation und die Anwendung des AEDs wiederholt beziehungsweise am Demonstrationsgerät trainiert.
Rettungsassistent Stephan Seidl (Vierter von rechts) mit Schulungsteilnehmern vor dem gut sichtbar installierten AED in der Aula des LLG
Seidl betonte dabei, dass der Einsatz eines AEDs durch Laien im Rahmen der Ersten Hilfe rechtlich unbedenklich sei. Generell gelte für den Ernstfall sogar, dass unterlassene Hilfeleistung in Deutschland gemäß §323c StGB strafbar ist.