Unternehmen, die in witterungsabhängigen Wirtschaftsbereichen arbeiten, stehen Jahr für Jahr vor dem Problem, in den Wintermonaten saisonbedingte Arbeitsausfälle hinnehmen zu müssen. Nicht selten wird dann gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Im Frühjahr müssen dann wieder geeignete Fachkräfte gefunden werden. Dies muss nicht sein.
Für Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerkes, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues und mit Einschränkungen des Gerüstbauhandwerkes besteht die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) in Anspruch zu nehmen. Im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März kann bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen oder Arbeitsmangel das Saison-Kug durch die Arbeitsagentur als Entgeltersatz für die Ausfallstunden der Arbeitnehmer gezahlt werden.
„Immer mehr Arbeitgeber des Baugewerbes haben sich seit der Einführung des Saison-Kug für die Inanspruchnahme der Regelung entschieden. Dadurch konnte dem jährlich wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten stark entgegengewirkt werden“, erläutert Raimund Hochecker, Teamleiter des Operativen Service Regensburg, die positive Entwicklung. Viele Arbeitnehmer blieben von mehrmonatiger Arbeitslosigkeit verschont, da sie bei ihren Unternehmen auch in der Schlechtwetterzeit weiterbeschäftigt werden konnten. Für die Arbeitgeber liegt der Vorteil vor allem darin, dass die eingearbeiteten Mitarbeiter durchgehend greifbar, also auch für die Erledigung von Arbeitsaufträgen kurzfristig abrufbar sind. So bleiben Stammkräfte und Fachpersonal dem Betrieb erhalten. Für die Arbeitnehmer ist die „Saison-Kug-Regelung“ günstig, da sie ihren Arbeitslosengeldanspruch für die saisonbedingte Unterbrechung nicht aufbrauchen müssen.
„Wir rufen auch die noch zögernden Arbeitgeber auf, das Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen. Nur so können sie knapp gewordene Fachkräfte halten“, rät Hochecker. Auskünfte gibt die Agentur für Arbeit unter der Telefon-Nummer 0991 / 3101 - 483. Weitere Informationen und Vordrucke sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.